U-Ausschuss

Strasser: 9.000 € pro Stunde

14.03.2012

Er cashte für Telekom-Beratung - Strasser: Unterlagen sind weg.

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„Ich will wie Ernst Strasser 9.000 € pro Stunde bekommen“, sagt der Grüne Peter Pilz im ÖSTERREICH-Interview. Ex-ÖVP-Minister Ernst Strasser konnte am Mittwoch bei seinem Auftritt vor dem U-Ausschuss nicht wirklich erklären, wofür er vom Investmenthaus Vienna Capital Partners (VCP) zur Beratung der Telekom insgesamt 900.000 Euro bekommen hat. Oder 90.000 Euro vom ÖVP-nahen Lobbyisten Peter Hochegger für einen Beratungsauftrag in Bulgarien.

Pilz: „Bei 100 Stunden sind das 9.000 € pro Stunde“
Für VCP war Strasser in zwei Projekten für die Telekom tätig. Diese seien aber ohne Ergebnis abgebrochen worden, so Strasser. „Hat es sich um Scheinverträge gehandelt?“, wollte SPÖ-Fraktionsführer Hannes Jarolim wissen. Strasser: „Das weise ich scharf zurück.“ VCP-Chef Heinrich Pecina hielt Pilz bei dessen Auftritt vor, dass Strasser 900.000 Euro in drei Jahren kassiert hatte – dafür sei aber nur Arbeitsleistung von 40,5 Stunden nachweisbar. „Von mir aus sind es hundert. Dann hatte er einen Stundenlohn von 9.000 Euro“, so Pilz.

Der 90.000-Euro-Auftrag für Hochegger habe die Beratung von Bulgariens Regierung umfasst. Strasser habe Kontakte zu anderen EU-Regierungen vermittelt und seine Expertise bei einer Polizeireform eingebracht – traf dazu aber nur einmal Bulgariens Premier Sergej Stanischew.

Im Abschlussbericht wird Strasser mit keinem Wort erwähnt. Mit einer Rechnung über 30.000 € aus dem Jahr 2009 konfrontiert, sagte Strasser: „Das ist meine Unterschrift. Aber das entspricht nicht den Tatsachen.“ „Was haben Sie für eine Leistung erbracht?“, wollte Pilz wissen. „Leider sind die Unterlagen, nachdem die Polizei meinen Laptop beschlagnahmt hat, weg“, so Strasser.

Ex-Minister Reichhold kassierte 72.000 Euro
Aufregung gab es im U-Ausschuss um einen zweiten Ex-Minister: Mathias Reichhold bestätigte bei seinem Auftritt, dass seine Firma 72.000 Euro von der Telekom über den Lobbyisten Peter Hochegger erhalten hat. Auch hier gibt es keine Belege, nicht einmal einen Vertrag: Seine Aufzeichnungen zu den Leistungen finde er nicht mehr. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

VIDEO: Strasser im U-Ausschuss

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