Prozess in Wien

Telekom: Kronzeuge belastet Hochegger

06.08.2013

Fortsetzung des Verfahrens um illegale Parteienfinanzierung ans BZÖ.

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Länger als geplant hat am Dienstag die Befragung des früheren Telekom-Finanzvorstands Gernot Schieszler im Telekom-Prozess gedauert. Wie schon im Ermittlungsverfahren belastete der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft den Lobbyisten Peter Hochegger. Dessen Anwalt zog daraufhin die Glaubwürdigkeit des Ex-Managers in Zweifel. Die Befragung im nicht klimatisierten und mit fast 32 Grad brütend heißen Schwurgerichtssaal zog sich über mehr als sechs Stunden - entsprechend aufgeheizt war zwischenzeitlich die Stimmung.

Im Prozess geht es um 960.000 Euro, die die Telekom Austria im Wahlkampf 2006 an zwei für das BZÖ tätige Werbeagenturen überwiesen hatte. Gestützt auf Schieszlers Aussagen im Ermittlungsverfahren geht die Anklage davon aus, dass die Telekom das Geld zahlte, um das BZÖ zu einer für den Konzern günstigen Änderung der "Universaldienstverordnung" zu bewegen. Immerhin stellte die Partei mit Hubert Gorbach den Verkehrsminister.

Schieszler belastet Hochegger
Schon im Ermittlungsverfahren hatte Schieszler behauptet, der damalige Telekom-Lobbyist Hochegger hätte ihm gesagt, die Änderung der Verordnung würde eine Million Euro kosten. Im Zeugenstand wiederholte er seine belastenden Aussagen. Schieszler will Hochegger demnach gebeten haben, "auszuloten, was wir tun müssten oder was es kostet", die Verordnung noch vor der Wahl zu ändern. "Hochegger hat gesagt, das wird teuer werden", so Schieszler.

Ihm selbst sei zwar klar gewesen, dass das Geld eine "indirekte Zuwendung für den Wahlkampf des BZÖ" war. Dass eine indirekte Parteispende aber eine strafbare "Untreue" darstellen könnte, sei ihm damals nicht bewusst gewesen. Sonst hätte er sich ein offizielles Budget für Parteispenden genehmigen lassen, meinte Schieszler: "Ich dachte zum damaligen Zeitpunkt nicht, dass ich etwas Unrechtes tue."

Hochegger hatte bereits bei seiner ersten Aussage im Prozess bestritten, den Preis für die Änderung der "Universaldienstverordnung" genannt zu haben. Der Lobbyist, der sich nicht schuldig bekennt, behauptet außerdem, gar keinen Lobbyingauftrag zur Universaldienstverordnung gehabt zu haben.

Match um Glaubwürdigkeit
Sein Anwalt Karl Schön bemühte sich am Dienstag denn auch, Schieszlers Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen. So konfrontierte Schön Schieszler mit früheren Aussagen vor den Behörden, bei denen der Ex-Manager keine Wahrnehmung über das Zustandekommen der Universaldienstverordnung gehabt hatte. Schieszler verteidigte sich damit, dass er nicht wisse, welche seiner zahlreichen Einvernahmen das gewesen sei.

Überhaupt war Schieszler sichtlich bemüht, seinen Kronzeugen-Status nicht zu gefährden. Die Staatsanwaltschaft könnte sein Strafverfahren nämlich wieder aufnehmen, sollten sich seine Informationen als falsch herausstellen. Schieszler war daher peinlich darauf bedacht, seinen bisherigen Angaben nicht zu widersprechen, verweigerte wiederholt die Antwort und verwies die Verteidiger stattdessen auf Protokoll und Akten. Die Folge waren mitunter gereizte Wortgefechte im heißen Schwurgerichtssaal.

Während die Angeklagten in den Telekom-Prozessen teils mehrjährige Haftstrafen fürchten müssen, ist Schieszler als Kronzeuge glimpflich davongekommen: Im Abtausch für seine Mitwirkung an der Aufklärung der Affäre verzichtete die Staatsanwaltschaft auf eine Anklage. Schieszler wurden stattdessen 300.000 Euro Schadenersatz und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt - 45 Stunden bei Sozialprojekten in Wien und Graz hat er bereits "abgedient".

Fortgesetzt wird der Prozess am Mittwoch mit der Befragung eines Kabinettsmitarbeiters der damaligen BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger und eines damals für Regulierungsfragen zuständigen Telekom-Mitarbeiters. Abgesagt hat ein Ex-Mitarbeiter des damaligen BZÖ-Chefs Peter Westenthaler. Seine Befragung soll möglicherweise per Telefonkonferenz nachgeholt werden.
 




 
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