Pflege

Vermögensgrenze wird auf 7.000 Euro angehoben

22.11.2007

Die Vermögensgrenze zur Förderung der Betreuung Pflegebedürftiger daheim wurde nun doch auf 7.000 Euro angehoben.

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In der neuen Richtlinie, die am Freitag verschickt wurde, wurde die neue Regelung fixiert. Bisher lag die Grenze bei 5.000 Euro, einige ÖVP-Vertreter hatten sich zuletzt für eine völlige Abschaffung der Vermögensgrenze ausgesprochen.

Erhöhung auf 7.000 Euro
Sozialminister Erwin Buchinger (S) muss für das kommende Jahr eine neue Richtlinie erlassen, da per Jahresende die alte ausläuft. Bereits bei der Grundsatzeinigung war die von Buchinger gewünschte Vermögensgrenze von 5.000 Euro gelockert worden - den Ländern wurde überlassen, auch kulantere Regelungen einzuführen. Ab kommenden Jahr wird die Grenze nun generell auf 7.000 Euro angehoben. Damit muss jeder, der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim beantragt, sein Vermögen bis auf 7.000 Euro verwerten.

NÖ und Vorarlberg als Ausnahme
Ausnahmen wurden dem Vernehmen nach für Niederösterreich und Vorarlberg gemacht, wo es keine Grenzen geben soll. In Niederösterreich, wo im Frühjahr gewählt wird, sagt Soziallandesrat Schabel, das Land wolle den Regress im Pflegebereich überhaupt abschaffen. Niederösterreich schließt das Geld aus dem Landesbudget zu, ebenso Vorarlberg. Anders Landrätin Wehsely (Wien): Sie verstehe das Ausscheren von Niederösterreich und Vorarlberg nicht, das Geld komme aus der Sozialhilfe, "da gibt es Einkommensgrenzen".

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