Die Vermögensgrenze zur Förderung der Betreuung Pflegebedürftiger daheim wurde nun doch auf 7.000 Euro angehoben.
In der neuen Richtlinie, die am Freitag verschickt wurde, wurde die neue Regelung fixiert. Bisher lag die Grenze bei 5.000 Euro, einige ÖVP-Vertreter hatten sich zuletzt für eine völlige Abschaffung der Vermögensgrenze ausgesprochen.
Erhöhung auf 7.000 Euro
Sozialminister Erwin Buchinger (S)
muss für das kommende Jahr eine neue Richtlinie erlassen, da per Jahresende
die alte ausläuft. Bereits bei der Grundsatzeinigung war die von Buchinger
gewünschte Vermögensgrenze von 5.000 Euro gelockert worden - den Ländern
wurde überlassen, auch kulantere Regelungen einzuführen. Ab kommenden Jahr
wird die Grenze nun generell auf 7.000 Euro angehoben. Damit muss jeder, der
Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim beantragt, sein Vermögen bis
auf 7.000 Euro verwerten.
NÖ und Vorarlberg als Ausnahme
Ausnahmen wurden dem
Vernehmen nach für Niederösterreich und Vorarlberg gemacht, wo es keine
Grenzen geben soll. In Niederösterreich, wo im Frühjahr gewählt wird, sagt
Soziallandesrat Schabel, das Land wolle den Regress im Pflegebereich
überhaupt abschaffen. Niederösterreich schließt das Geld aus dem
Landesbudget zu, ebenso Vorarlberg. Anders Landrätin Wehsely (Wien): Sie
verstehe das Ausscheren von Niederösterreich und Vorarlberg nicht, das Geld
komme aus der Sozialhilfe, "da gibt es Einkommensgrenzen".