Nationalratswahl 2013

Wahltermin: 29. September ist jetzt fix

20.06.2013

Hauptausschuss genehmigte die Termine. 9. Juli Stichtag.

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© TZ ÖSTERREICH/Bruna
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Der Termin der Nationalratswahl ist jetzt fix: Am 29. September wird gewählt. Der Hauptausschuss genehmigte am Donnerstag einstimmig die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl. Ein Auflösungsbeschluss ist heuer nicht nötig, weil der Nationalrat die Fünf-Jahres-Periode voll ausschöpft. Nach der regulären Sitzung Anfang Juli wird es vor der Wahl wohl noch einige Sondersitzungen geben.

Parlamentarische Sondersitzungen vor der Wahl

Vor allem kurz vor der Wahl könnten Parteien versuchen, auch auf diesem Weg Wähler für sich zu gewinnen. Denn Bundespräsident Heinz Fischer wird wie immer die Tagung des Nationalrates am 9. September wieder eröffnen. Dann reicht ein von 20 Abgeordneten unterstütztes Verlangen eines Klubs - wobei aber jeder Abgeordnete einen solchen Antrag nur einmal jährlich unterschreiben darf. Klubs mit weniger als 20 Abgeordneten (etwa jener des Teams Stronach) dürfen einmal jährlich eine Sondersitzung beantragen. Stattfinden muss die Sondersitzung innerhalb von acht Werktagen, womit sich bis zum 29. September noch die eine oder andere ausgehen würde.

Sondersitzungen - bzw. korrekt "außertourliche Tagungen" - sind auch schon während der Sommerpause möglich. Da muss das Verlangen aber von einem Drittel der Abgeordneten (bzw. der Regierung oder dem Bundesrat) unterstützt werden.

Stichtag: 9. Juli

Der Hauptausschuss hat mit der Verordnung weitere wichtige Termine fixiert: Stichtag ist der 9. Juli, ab diesem Tag können die Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur gesammelt werden. Bis 2. August müssen die Landeswahlvorschläge eingereicht werden, bis 12. August die Bundeslisten.

Der Wahltag musste so festgelegt werden, dass sich der neue Nationalrat spätestens am Tag nach Ablauf der fünfjährigen Geschäftsordnungsperiode konstituieren kann. Der Bundespräsident muss den neuen Nationalrat binnen 30 Tagen nach der Wahl einberufen. Damit gibt es keine "parlamentslose" Zeit: Die Gesetzgebungsperiode dauert bis zu dem Tag, an dem die neu gewählten Abgeordneten erstmals zusammentreten.
 

 

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