Kritik

Weiter Wirbel um Begutachtungspraxis der PVA

19.03.2026

Die Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), des Sozialministeriumsservices und auch bei Gerichtssachverständigen sorgt weiter für Kritik.

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© APA/BARBARA GINDL
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Auch der Österreichische Behindertenverband KOBV sieht Reformbedarf, wie KOBV Österreich-Generalsekretärin Regina Baumgartl gegenüber der APA erklärte. Forderungen nach einer eigenständigen, von der PVA losgelösten Begutachtungsstelle teile man zur Gänze. Gefordert wird u.a. auch eine barrierefreie Begutachtung.

In den vergangenen Tagen hatten zahlreiche Organisationen breite Kritik an den Begutachtungen geäußert, nachdem eine im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich erstellte Studie zahlreiche Missstände bei PVA-Begutachtungen aufgezeigt hatte. Laut der in der Vorwoche veröffentlichten Erhebung des "Foresight"-Instituts gaben 70 Prozent der befragten Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA an, die Untersuchungen als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll empfunden zu haben; 42 Prozent sahen das bei deren Begutachtung zum Pflegegeld so. Die Rede war von "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien", auch von unpassenden Fragen und Anmerkungen sowie der Unterstellung, die gesundheitlichen Probleme zu simulieren, wurde berichtet.

"Leider sind die Studienergebnisse für uns als Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen nicht überraschend", erklärte Baumgartl in einem Statement zur APA. Man wisse von vielen der KOBV-Mitglieder, die von den Sozialrechtsabteilungen der Landesverbände beraten und vertreten werden, welche Probleme es im Begutachtungsprozess gibt. "Diese reichen von einem wenig wertschätzenden Umgang bis zu dem Gefühl, nicht ernst genommen zu werden." Der Faktor, der über allem steht, sei die fehlende Zeit: "Gäbe es mehr Zeit für Untersuchungen, würde sich einiges zum Positiven verändern, etwa der Umgang mit Betroffenen."

Weiterer Ruf nach unabhängiger Begutachtungsstelle

Dem wiederholten Ruf nach einer eigenständigen, unabhängigen Begutachtungsstelle schließt sich auch der KOBV an: Man sehe dies sehr positiv, "in der Hoffnung, dass Gutachterinnen und Gutachter unvoreingenommen in eine Begutachtung gehen, sich die notwendige Zeit nehmen können und alle medizinischen Unterlagen sowie Befunde berücksichtigen", so Baumgartl.

Gefordert sieht die KOBV-Generalsekretärin die Politik: Den oftmaligen Verweis auf die Selbstverwaltung (etwa durch Sozialministerin Korinna Schumann/SPÖ, Anm.), lässt sie nicht gelten: "Das könnte durch die Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung geändert werden."

Der KOBV tritt nicht nur der von der Arbeiterkammer Oberösterreich geäußerten Forderung nach einer unabhängigen Begutachtung nahe. Geteilt wird auch der Wunsch nach respektvollem Umgang sowie einer verpflichtenden Berücksichtigung aller vorliegenden Gutachten und Befunde. Ebenso fordert der KOBV eine "nachvollziehbare Begründung" von ärztlichen Entscheidungen sowie eine automatische Zustellung sämtlicher entscheidungsrelevanter Gutachten und eine Einspruchsmöglichkeit.

"Alle Forderungen werden zur Gänze von uns geteilt", so Baumgartl. Ergänzend hielt sie fest, dass es wichtig sei, "die Begutachtungsprozesse barrierefrei auszugestalten". Dies gelte nicht nur für Menschen mit körperlicher Behinderung, sondern auch für jene mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen sowie für Menschen mit Sehbehinderung. Hier brauche es Angebote von Gebärdensprache und Schriftdolmetsch sowie Braille-Schrift und ein "taktiles Leitsystem".

Ebenso auf der Wunschliste des KOBV steht das Angebot von Begutachtungen im Wege von Hausbesuchen - aktuell werden laut dem Behindertenverband vom Sozialministeriumsservice und von den Sozialversicherungsträgern außer bei Pflegegeldverfahren keine Hausbesuche angeboten. Auch müsse es generell einen Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson zu den Untersuchungen geben, derzeit ist dieser nur im Verfahren zum Bundespflegegeldgesetz vorgesehen.

Sozialministerium: Gespräche mit PVA geplant

Aus dem Sozialministerium hieß es zur Kritik an der PVA gegenüber der APA, es werde Gespräche geben. "Ministerin Schumann hat die PVA bereits dazu eingeladen."

Probleme auch beim Sozialministeriumsservice

Probleme gibt es aber auch laut Baumgartl nicht nur bei PVA-Gutachten, sondern auch bei jenen des Sozialministeriumsservices. Zuständig ist diese in Zuständigkeit des Bundes und damit des Sozialministeriums fallende Stelle u.a. für die Einstufung zum Grad der Behinderung, für die Verfahren betreffend der Ausstellung von Behindertenpässen und zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten (nach dem Behinderteneinstellungsgesetz). "Die Kritik, die wir diesbezüglich erhalten, deckt sich mit unserer Kritik bei PVA-Gutachten. Im Allgemeinen gibt es zu wenig Gutachterinnen und Gutachter, die noch dazu zu wenig Zeit haben."

Selbiges gelte für die Gerichtssachverständigen-Gutachten. Baumgartl verwies auf seitens des Verbandes bereits im Februar vorgebrachte Forderungen, die insbesondere Patientinnen und Patienten mit ME/CFS betreffen: Es würde nur wenige Gerichtssachverständige geben, die sich gut mit der Erkrankung auskennen, hieß es damals. "Gezielte Schulungen für sie sowie Ärztinnen (und Ärzte) der PVA und anderer Sozialversicherungsträger, wie sie auch der Rechnungshof empfiehlt, sind daher schnellstmöglich umzusetzen."

Ebenso am Forderungskatalog des KOBV stehen gesetzlich festgelegte und einheitliche Kriterien für Hausbegutachtungen der Sozialversicherungsträger und des Sozialministeriumsservices. "Diese Kriterien müssen definieren, wann Hausbegutachtungen jedenfalls durchzuführen sind." Einheitliche Regelungen würden nicht nur ME/CFS-Betroffenen zugute kommen, sondern "allen Menschen mit Behinderungen, die sich schwertun, außer Haus zu gehen oder dazu gar nicht in der Lage sind", hieß es.

"Einschätzungsverordnung": Überarbeitung gefordert

Eine Adaptierung fordert der KOBV auch bei der sogenannten "Einschätzungsverordnung" (EVO), die beim Sozialministeriumsservice als Grundlage für die Begutachtungen dient. Eine "grundsätzliche Überarbeitung" sei unabdingbar, ebenso eine der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechende Weiterentwicklung "im Sinne des sozialen Modells unter Einbeziehung von Fachgruppen und Expertinnen und Experten von Behindertenverbänden".

Auch gehöre ME/CFS als eigenständige Position in die Anlage zur Einschätzungsverordnung aufgenommen, hieß es seitens des KOBV. Die vom Sozialministerium geäußerte Sicht, dass ME/CFS durch andere Positionen in der Verordnung abgedeckt sei, wies der KOBV zurück. Die Einschränkungen der Betroffenen seien dadurch "in keiner Weise ausreichend berücksichtigt".

Gutachter-Weiterbildung: Verantwortung bei Versicherungen und Ministerium

Zur oftmalig vorgebrachten Forderung, die Gutachter der unterschiedlichen Institutionen müssten am letzten Stand der Wissenschaft sein, sagte Baumgartl, die (ohnehin bestehende, Anm.) ärztliche Verpflichtung zur Ausbildung alleine sei zu wenig. "Es bedarf konkreter Vorgaben der Auftraggeber - Sozialversicherungsträger, Sozialministeriumsservice - für die Aus- und Weiterbildung der beschäftigten Ärztinnen und Ärzte." Dies gelte einerseits im Bereich der sozialen Kompetenz und andererseits im Bereich der medizinisch fachlichen Weiterbildung.

Breite Kritik an Gutachterpraxis

Neben dem KOBV war in den vergangenen Tagen von vielen Seiten Kritik geübt worden. Ähnliche lautende Reformen bei den Begutachtungen forderten neben der Arbeiterkammer auch Behindertenanwältin Christine Steger, Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ), der Behindertenrat und das VertretungsNetz. Auf Versäumnisse verwiesen auch die FPÖ sowie die Grünen.

Die Kritik an der PVA schwelt freilich schon länger. Im vergangenen Jahr wies etwa eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier auf Missstände im Bereich von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen hin. Diese zeigte, dass Betroffene oft sozialrechtliche Ansprüche wie Invaliditätspension (bzw. das zeitlich befristet ausgezahlte "Reha-Geld") verwehrt bleiben, ähnlich verhält es sich beim Pflegegeld. Antragsstellern wird seitens der Gutachter bzw. Gutachterinnen trotz von den Betroffenen teils drastisch beschriebener Einschränkungen oft Arbeitsfähigkeit attestiert bzw. werden deren Diagnosen nicht anerkannt oder abgeändert.