Vorwürfe
Wolf erhebt Einspruch gegen WKStA-Anklage
17.04.2026Der zentrale Vorwurf Wolfs lautet, die WKStA habe Anklage erhoben, obwohl "fundamentale Vorfragen bis heute nicht geklärt" seien.
Wien/Gumpoldskirchen. Der Industrielle Siegfried Wolf hat gegen die - noch nicht rechtskräftige - Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe Einspruch eingelegt. Laut einem Bericht des "Kurier" (online) fordert Wolf in einem 25-seitigen Einspruch, der der Zeitung vorliegt, die Zurückweisung der Anklageschrift vom 23. März oder die Einstellung des Strafverfahrens.
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Der zentrale Vorwurf Wolfs lautet, die WKStA habe Anklage erhoben, obwohl "fundamentale Vorfragen bis heute nicht geklärt" seien. Die Ermittlungen seien "unvollständig, zentrale Beweise nicht ausgewertet und entlastende Umstände ignoriert worden". "Ein Einspruchsgrund nach Paragraph 212 Strafprozessordnung liegt dann vor, wenn der Sachverhalt nicht soweit geklärt ist, dass eine Verurteilung nahe liegt", argumentiert laut "Kurier" Wolfs Strafverteidiger Norbert Wess. Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, in einer Hauptverhandlung jene Ermittlungen nachzuholen, die die Staatsanwaltschaft zuvor unterlassen habe.
WKStA klagte Wolf und Schelling an
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gab am Donnerstag via Aussendung bekannt, dass in der Steuercausa von Siegfried Wolf Anklage gegen den Unternehmer wegen Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch erhoben wurde. Ebenfalls angeklagt wurden der ehemalige Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) sowie eine ehemalige Finanzamtsleiterin. Eine entsprechende Anklageschrift sei bereits beim Straflandesgericht Wien eingebracht worden, hieß es seitens der WKStA.
In dem Verfahren geht es unter anderem um einen ungewöhnlichen Steuernachlass in der Höhe von 630.000 Euro für den millionenschweren Investor durch das Finanzamt. Es besteht der Verdacht auf Bestechung, im Jänner 2022 wurden Razzien sowohl bei Wolf als auch bei der beschuldigten Finanzbeamtin durchgeführt. Sie wurde wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und Verletzung der Geheimhaltungspflicht angeklagt, Schelling wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch.
Treffen auf Raststation
Laut Anklage soll Wolf der damaligen Finanzamtsleiterin angeboten haben, sie bei ihrer damals laufenden Bewerbung als Leiterin eines anderen Finanzamts zu unterstützen, wenn sie im Gegenzug seinen Antrag auf Steuernachsicht um rund 630.000 Euro genehmige. Das Anbot sei erstmals bei einem Treffen auf einer Autobahnraststation im Jahr 2018 erfolgt. Weder sei das Treffen "noch das korruptive Anbot" dokumentiert worden. Auch die anderen Beamten, die mit der Steuersache befasst waren, seien nicht darüber informiert gewesen, so die WKStA.
Die Leiterin des Finanzamts hat laut Anklageschrift das Angebot angenommen, intern die nötigen Schritte gegen die Rechtsansicht ihres Stellvertreters veranlasst und den Antrag sechs Wochen nach dem ersten Anbot genehmigt. Weiters habe sie, so der Vorwurf, ihre Geheimhaltungspflicht verletzt, indem sie geheime Informationen aus dem Verfahren zum Widerruf dieser Nachsicht an Wolf weitergab. Wolf habe dann wie vereinbart im Gegenzug auf den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss zugunsten der Finanzamtsleiterin genommen.
Wolf: Kein Vermögensschaden entstanden
Wolf bestreitet laut "Kurier", dass ein Vermögensschaden in der Höhe von 630.000 Euro entstanden sei: "Ohne rechtmäßige Abgabenschuld kann es keinen Schaden geben", heißt es demnach im Einspruch. Besonders schwer wiegt für Wolf der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft nachweislich noch ermittelt habe, während die Anklageschrift bereits fertiggestellt war. Über den Einspruch muss nun laut dem Bericht das Oberlandesgericht Wien entscheiden.