Affären

Steuer-Affäre: Anklage gegen Wolf und Schelling ist fertig

Die WKSTA hat eine Anklage gegen Ex-Magna-Chef Sigfried Wolf sowie dem ehemaligen  Finanzminister Hans-Jörg Schelling fertig.

In der Affäre rund um eine mögliche Bevorzugung bei Steuernachzahlungen hat die WKStA jetzt eine entsprechende Anklageschrift beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht. Angeklagt sollen drei Personen werden. Das Strafmaß ist geschmalzen, es reicht laut WKStA im Fall einer Verurteilung von einem bis zu zehn Jahren.

+ Der ehemalige Magna-Chef und Unternehmer Siegfried Wolf. Er soll laut WKStA "einer damaligen Leiterin eines Finanzamtes angeboten haben, sie bei ihrer damals laufenden Bewerbung als Leiterin eines anderen Finanzamts zu unterstützen, wenn sie im Gegenzug seinen Antrag auf Steuernachsicht um rund 630.000 Euro genehmige, den er in ihrem Finanzamt eingebracht hatte". Das Angebot sei bei dem inzwischen berühmten Treffen bei der Raststation Guntramsdorf erfolgt, die Beamtin hat das nicht im Akt erwähnt. Wolf wird konkret "Bestechung" und "Bestimmung zum Amtsmissbrauch" vorgeworfen. 

+ Angeklagt wird auch die ehemalige Finanzamtsleiterin. Sie habe "das Angebot angenommen, intern die nötigen Schritte gegen die Rechtsansicht ihres Stellvertreters veranlasst (gleichzeitig der für die abgabenrechtlichen Beurteilung zuständige Fachvorstand) und den Antrag sechs Wochen nach dem ersten Anbot genehmigt. Weiters habe sie ihre Geheimhaltungspflicht verletzt, indem sie im Jahr 2019 geheime Informationen aus dem Verfahren zum Widerruf dieser Nachsicht an den steuerpflichtigen Unternehmer Wolf weitergab".

Schelling
© TZOe Gruber

+ Prominentester Angeklagter ist allerdings der ehemalige Finanzminister Hans-Jörg Schelling: Schelling wiederum wird in der Anklage vorgeworfen, nach Ende seiner Amtszeit als Finanzminister Schmid als damaligen Generalsekretär im Finanzministerium ersucht zu haben, sich für den Steuernachlass einzusetzen. Die Entscheidung des Finanzamts auf Gewährung der Nachsicht war bereits vor Beginn der Ermittlungen der WKStA von der Fachaufsicht des Ministeriums bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt als mutmaßlich strafrechtswidrig angezeigt, aber eingestellt worden. Sie wurde schlussendlich auch vom Bundesfinanzgericht als rechtswidrig aufgehoben und dies vom Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht bestätigt. 

Die Anklage ist nicht rechtskräftig, für die Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Etwaige Stellungnahmen der Betroffenen werden ergänzt.

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