Neue Gesetze

Rauchen und Co: DAS ändert sich alles im Juni

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Mit dem Juni 2026 treten in Österreich mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft.
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Die Änderungen betreffen unter anderem das Gesundheitswesen, den Tabakverkauf, das Asylrecht sowie die berufliche Weiterbildung.

Die neuen Gesetze im Überblick

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung des neuen Sonderfachs für Allgemein- und Familienmedizin. Ab 1. Juni können Mediziner eine eigenständige fachärztliche Ausbildung absolvieren, die künftig fünf Jahre dauert. Ziel der Reform ist es, die hausärztliche Versorgung zu stärken und die Bedeutung der Primärversorgung aufzuwerten. Die neue Facharztausbildung soll Ärztinnen und Ärzte gezielt auf die ganzheitliche Betreuung von Patienten aller Altersgruppen vorbereiten. Die Umstellung erfolgt schrittweise bis 2030.

Ebenfalls ab 1. Juni gelten strengere Regeln für erhitzte Tabakprodukte. Aromatisierte Tabaksticks dürfen dann nicht mehr verkauft werden. Damit werden die Bestimmungen an jene für klassische Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen angepasst. Zusätzlich müssen die Produkte künftig strengere Warnhinweise und Informationsbotschaften tragen. Bereits produzierte Lagerbestände durften nur noch bis Ende Mai verkauft werden.

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Migrationspakt und neue Bildungskarenz

Am 12. Juni treten zudem neue Bestimmungen des europäischen Asyl- und Migrationspakts in Kraft. Das bisherige Asyl-Zulassungsverfahren wird durch ein neues Screening-System ersetzt. An den EU-Außengrenzen, in Österreich insbesondere an Flughäfen, sind künftig längere Anhaltungen im Rahmen der Grenzverfahren möglich. Gleichzeitig wird die Rolle der Volksanwaltschaft gestärkt, die die Einhaltung der Menschenrechte überwachen soll. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird künftig bereits ab ihrer Ankunft die Kinder- und Jugendhilfe zuständig sein.

Eine weitere Änderung betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ab 8. Juni können erstmals Anträge für die neue Weiterbildungsbeihilfe beim Arbeitsmarktservice (AMS) gestellt werden. Die Förderung ersetzt die frühere Bildungskarenz. Anspruch haben Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen, darunter eine mindestens zwölfmonatige Beschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber sowie die Teilnahme an einer Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden.

Änderungen auch bei Sterbehilfe

Beim seit Jänner 2022 in Kraft getretenen Sterbeverfügungsgesetz besteht Reformbedarf. Die Regelung ermöglicht sterbewilligen Personen, ihr Leben durch assistierten Suizid zu beenden. Voraussetzung ist die Errichtung einer Sterbeverfügung. Das Gesetz sah vor, dass dieser aufwändige Prozess nach einem Jahr erneuert werden muss - eine Regelung, die der Verfassungsgerichtshof Ende 2024 aber aufhob. Eine Neuregelung steht aus, damit gelten Sterbeverfügungen ab 1. Juni unbegrenzt.

Der VfGH hatte sich nach mehreren 2023 vom Verein Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) und weiteren Personen eingebrachten Anträgen erneut mit der Sterbehilfe auseinandergesetzt. Die Antragsteller argumentierten unter anderem, durch die vorgeschriebenen "zeitraubenden und kostspieligen" Formalitäten werde leidenden Menschen ein rascher, begleiteter und selbstbestimmter Tod unter Inanspruchnahme d

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