Ärzte warnen

DAFÜR müssen Patienten künftig selber zahlen

Krankentransport
Die ÖGK spare bei Krankentransporten, warnt die Ärztekammer. © Getty Images
Die Österreichische Gesundheitskasse verschärft die Regeln für Krankentransporte. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollen die Leistungskürzungen vor den Patienten rechtfertigen, kritisiert die Ärztekammer.

In einem aktuellen Schreiben an Ärztinnen und Ärzte hat die ÖGK die Voraussetzungen für Krankentransporte auf Kassenkosten neu geregelt. Der Begriff der sogenannten "Gehunfähigkeit" wird deutlich strenger ausgelegt: Ein Krankentransport ist demnach nur noch dann gerechtfertigt, wenn sich eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustands außerhalb der Wohnung nicht selbst fortbewegen kann – auch nicht mit Gehhilfe oder Begleitperson. Keine Kostenübernahme soll künftig mehr erfolgen, wenn:

  • öffentliche Verkehrsmittel fehlen,
  • die Infrastruktur mangelhaft ist oder
  • keine Begleitperson verfügbar ist.

Bisher galt als gehunfähig, wer aus gesundheitlichen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel, auch nicht mit Begleitperson nutzen konnte, heißt es in einer Aussendung der niederösterreichischen Ärztekammer.

Diese Ausnahmen gelten

Gleichzeitig fordere die ÖGK von Ärztinnen und Ärzten eine deutlich detailliertere Begründung für die medizinische Notwendigkeit eines Krankentransports, so die Ärztekammer weiter. Fehle diese nachvollziehbare Dokumentation, würden die Kosten nicht übernommen. Ausnahmen gelten weiterhin etwa für immungeschwächte Patientinnen und Patienten nach Tumorbehandlungen sowie für jene mit isolationspflichtigen Infektionskrankheiten. Auch für Transporte zur Chemo- oder Strahlentherapie sowie zur Durchführung einer Dialysebehandlung gelten die Regeln der "Gehunfähigkeit" nicht. Man wolle die Fahrten auf medizinisch notwendige Fälle beschränken, argumentiert die Kasse.

“"Sehr empfindliche Leistungskürzungen für Versicherte"”

Ärztekammerpräsident Dr. Harald Schlögel

Ärztekammerpräsident Dr. Harald Schlögel kritisiert diese Einschnitte massiv: "Mit der Neudefinition des Begriffes 'Gehunfähigkeit' nimmt die ÖGK sehr empfindliche Leistungskürzungen für Versicherte vor. Dass angesichts der finanziellen Situation Einsparungen notwendig sind, ist nachvollziehbar. Völlig unverständlich ist jedoch, dass sich die ÖGK bei Umsetzung und Kommunikation dieser Maßnahmen aus der Verantwortung stiehlt und die gesamte Belastung auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte abwälzt."

Fedra-Machacek: "Lapidares Schreiben" erhalten

Auch die Kurienobfrau und niedergelassene Kassenärztin Dr. Dagmar Fedra-Machacek übt scharfe Kritik an der Vorgehensweise. Man erhalte ein "lapidares Schreiben" und solle nun die neuen Regeln administrieren sowie den Unmut jener Patienten abfangen, die ihre Fahrten künftig großteils privat bezahlen müssen.

Wer nicht rund 300 Patientinnen oder Patienten pro Woche "durchschleust", gelte für die ÖGK nicht als versorgungswirksam, so die Kurienobfrau. Die Mindestöffnungszeit einer Kassenordination beträgt 20 Wochenstunden. Bei 300 Patientinnen und Patienten bleiben somit im Schnitt vier Minuten pro Person.

Die Kurienobfrau rechnet damit, dass künftig nur noch schwerstkranke Personen Anspruch auf einen Krankentransport auf Kassenkosten haben – etwa bettlägerige oder komatöse Personen, immungeschwächte Patientinnen und Patienten nach Chemotherapien oder Menschen mit isolationspflichtigen Infektionskrankheiten.

"Ärzteschaft bleibt auf Verantwortung und Ärger sitzen"

"Die ÖGK verschärft die Regeln, zieht sich aber bei den Folgen aus der Verantwortung. Wir Ärztinnen und Ärzte sollen restriktive Vorgaben umsetzen, den Patientinnen und Patienten Leistungskürzungen erklären und am Ende auch deren Ärger ausbaden. Das ist keine saubere Steuerung, sondern eine Verlagerung von Verantwortung auf die Ordinationen", sagt Fedra-Machacek.

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