Asyldebatte

Zahlreiche Neins zum Alters-Röntgen

23.07.2009

Röntgen zur Feststellung des Alters von Asylwerbern ist für viele eine untaugliche Methode, außerdem ist die Strahlung nur für medizinische Zwecke erlaubt.

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© APA/GERT EGGENBERGER
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Die Kritik an der Altersfeststellung mittels Röntgen bei jungen Asylwerbern mehrt sich. In ihren Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf für das Fremdenrechtspaket stellen sich Ärztekammer, Kinder- und Jugendanwaltschaft und Städtebund gegen die Pläne des Innenministeriums. Die Richtervereinigung und die Justizgewerkschaft wiederum befürchten durch im Paket enthaltene neue Bestimmungen mehr Arbeit, für die es kein Personal gebe.

Methode untauglich
Der Städtebund relativiert seine Ablehnung der radiologischen Untersuchung zur Alterseingrenzung, indem er diese Möglichkeit grundsätzlich als eine "Verbesserung im Vollzug" betrachtet. Allerdings hält er fest, "dass nicht nur Zweifel an der Tauglichkeit dieser Methode bestehen, sondern zudem diese Methode auch ein Verstoß gegen die Menschenwürde und Menschenrechtskonvention darstellt". Insgesamt findet man das Vorhaben daher "sehr bedenklich". Generell moniert der Städtebund nicht nur einen "immensen Mehraufwand" für die Behörden, sondern attestiert den geplanten Änderungen eine "fremdenfeindliche Grundhaltung".

Nur für medizinische Zwecke
"Ausdrücklich" gegen die Röntgenuntersuchungen ist die Ärztekammer, die auf das Strahlenschutzgesetz verweist, wonach "ionisierende Strahlen (...) ausschließlich für medizinische Zwecke angewendet werden dürfen". Die Mediziner sehen im Fall der Altersfeststellung eine "unklare medizinisch-wissenschaftliche Rechtfertigung" und finden, das Thema solle "nicht in der Sommerpause 'durchgepeitscht'" werden.

Gegen die Kinderrechte
In der Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind die Röntgenuntersuchungen einer von mehreren Kritikpunkten. Fehlentscheidungen seien "aufgrund der Ungenauigkeit der Methode vorprogrammiert", nach Ansicht der Anwaltschaft würden die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention mehrfach verletzt. Weiters kritisiert die Kinderanwaltschaft u.a. die Passagen zum Nachweis der Familienverhältnisse - Stichwort DNA-Analyse - sowie der Schubhaft, wo die Änderungen entsprechende UNHCR-Richtlinien ignorieren würden.

Unzulässiger Eingriff
Amnesty International zeigte sich generell besorgt, dass die Formulierungen in der Novelle fremdenfeindliche und rassistische Haltungen verstärken könnten. Kritisiert werden auch die Altersbegutachtungen - diese sollten nur bei "massiven Zweifeln" an den getätigten Angaben durchgeführt werden. Eine radiologische Untersuchung sei laut Experten "völlig ungeeignet". Die Menschenrechtsorganisation lehnt deshalb Röntgenuntersuchungen, die nicht zu medizinischen Zwecken notwendig sind, als "unzulässigen Eingriff in die Integrität" ab. Begrüßt wird hingegen die Einführung der Identitätskarte für Fremde.

Überbordender Freiheitsentzug
Das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen sieht im Entwurf "einige begrüßenswerte, den Status von Fremden festigende Normen", doch werde er dominiert von "überbordenden Möglichkeiten des Freiheitsentzugs". Das Sozialministerium gibt zu bedenken, dass durch die Möglichkeit einer "Duldung" eine neue Gruppe von Ausländern geschafften werde, die keinen Zugang zum Arbeitsmarkt habe, aber dennoch im Land bleiben dürfe. Und die juristischen Standesvertreter sehen durch einige geplanten Bestimmungen "einen (weiteren) Aufgabenzuwachs", für den "keine ausreichende personelle Bedeckung besteht" - nicht ohne hervorzuheben, dass im Justizressort Stellen eingespart werden, während für das Innenressort neue Planstellenzuweisungen geplant seien.

Innenministerium weist Kritik zurück
Das Innenministerium hat die Kritik am Fremdenrechtspaket zurückgewiesen. Die von mehreren Seiten kritisierte Altersfeststellung mittels Röntgen bei jungen Asylwerbern sei kein Problem, da eine radiologische Untersuchung aufgrund der Tuberkulose-Untersuchung verpflichtend sei. So könne das in einem Aufwaschen erledigt werden. Außerdem sei die Möglichkeit der Altersfeststellung freiwillig, heißt es aus dem Innenministerium.

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