Röntgen zur Feststellung des Alters von Asylwerbern ist für viele eine untaugliche Methode, außerdem ist die Strahlung nur für medizinische Zwecke erlaubt.
Die Kritik an der Altersfeststellung mittels Röntgen bei jungen Asylwerbern mehrt sich. In ihren Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf für das Fremdenrechtspaket stellen sich Ärztekammer, Kinder- und Jugendanwaltschaft und Städtebund gegen die Pläne des Innenministeriums. Die Richtervereinigung und die Justizgewerkschaft wiederum befürchten durch im Paket enthaltene neue Bestimmungen mehr Arbeit, für die es kein Personal gebe.
Methode untauglich
Der Städtebund relativiert seine Ablehnung
der radiologischen Untersuchung zur Alterseingrenzung, indem er diese
Möglichkeit grundsätzlich als eine "Verbesserung im Vollzug"
betrachtet. Allerdings hält er fest, "dass nicht nur Zweifel an
der Tauglichkeit dieser Methode bestehen, sondern zudem diese Methode auch
ein Verstoß gegen die Menschenwürde und Menschenrechtskonvention darstellt".
Insgesamt findet man das Vorhaben daher "sehr bedenklich".
Generell moniert der Städtebund nicht nur einen "immensen
Mehraufwand" für die Behörden, sondern attestiert den geplanten
Änderungen eine "fremdenfeindliche Grundhaltung".
Nur für medizinische Zwecke
"Ausdrücklich"
gegen die Röntgenuntersuchungen ist die Ärztekammer, die auf das
Strahlenschutzgesetz verweist, wonach "ionisierende Strahlen (...)
ausschließlich für medizinische Zwecke angewendet werden dürfen".
Die Mediziner sehen im Fall der Altersfeststellung eine "unklare
medizinisch-wissenschaftliche Rechtfertigung" und finden, das Thema
solle "nicht in der Sommerpause 'durchgepeitscht'" werden.
Gegen die Kinderrechte
In der Stellungnahme der Kinder- und
Jugendanwaltschaft sind die Röntgenuntersuchungen einer von mehreren
Kritikpunkten. Fehlentscheidungen seien "aufgrund der Ungenauigkeit der
Methode vorprogrammiert", nach Ansicht der Anwaltschaft würden die
Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention mehrfach verletzt. Weiters kritisiert
die Kinderanwaltschaft u.a. die Passagen zum Nachweis der
Familienverhältnisse - Stichwort DNA-Analyse - sowie der Schubhaft, wo die
Änderungen entsprechende UNHCR-Richtlinien ignorieren würden.
Unzulässiger Eingriff
Amnesty International zeigte sich
generell besorgt, dass die Formulierungen in der Novelle fremdenfeindliche
und rassistische Haltungen verstärken könnten. Kritisiert werden auch die
Altersbegutachtungen - diese sollten nur bei "massiven Zweifeln"
an den getätigten Angaben durchgeführt werden. Eine radiologische
Untersuchung sei laut Experten "völlig ungeeignet". Die
Menschenrechtsorganisation lehnt deshalb Röntgenuntersuchungen, die nicht zu
medizinischen Zwecken notwendig sind, als "unzulässigen Eingriff in die
Integrität" ab. Begrüßt wird hingegen die Einführung der
Identitätskarte für Fremde.
Überbordender Freiheitsentzug
Das Beratungszentrum für
Migranten und Migrantinnen sieht im Entwurf "einige begrüßenswerte, den
Status von Fremden festigende Normen", doch werde er dominiert von "überbordenden
Möglichkeiten des Freiheitsentzugs". Das Sozialministerium gibt zu
bedenken, dass durch die Möglichkeit einer "Duldung" eine
neue Gruppe von Ausländern geschafften werde, die keinen Zugang zum
Arbeitsmarkt habe, aber dennoch im Land bleiben dürfe. Und die juristischen
Standesvertreter sehen durch einige geplanten Bestimmungen "einen
(weiteren) Aufgabenzuwachs", für den "keine ausreichende
personelle Bedeckung besteht" - nicht ohne hervorzuheben, dass im
Justizressort Stellen eingespart werden, während für das Innenressort neue
Planstellenzuweisungen geplant seien.
Innenministerium weist Kritik zurück
Das Innenministerium
hat die Kritik am Fremdenrechtspaket zurückgewiesen. Die von mehreren Seiten
kritisierte Altersfeststellung mittels Röntgen bei jungen Asylwerbern sei
kein Problem, da eine radiologische Untersuchung aufgrund der
Tuberkulose-Untersuchung verpflichtend sei. So könne das in einem Aufwaschen
erledigt werden. Außerdem sei die Möglichkeit der Altersfeststellung
freiwillig, heißt es aus dem Innenministerium.