Verfassungsgericht

Zwei Drittel der Anträge sind Asylfälle

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Der Verfassungsgerichtshof stöhnt unter der Mehrbelastung durch Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs.

Der Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag eine detaillierte Halbjahresbilanz 2009 vorgelegt, mit der man die Fülle an Asylverfahren, die beim Höchstgericht landen, untermauert. Demnach gingen von Jänner bis Juni 1.835 Beschwerden gegen Asylgerichtshof-Entscheidungen ein. Bei insgesamt 2.838 Fällen in diesem Zeitraum machten somit Asylverfahren rund zwei Drittel aus, rechnet der VfGH vor.

Nur 10 Mal stattgegeben
Von den 1.835 Beschwerden wurden vom VfGH 1.314 erledigt (Stand für alle Zahlen: 30. Juni 2009). Nur zehn Beschwerden wurde dabei stattgegeben, die betreffenden Entscheidungen des Asylgerichtshofes waren verfassungswidrig und wurden aufgehoben, so der VfGH. In 676 Fällen wurde die Verfahrenshilfe nicht gewährt, in 456 Fällen wurde die Behandlung der Beschwerde abgelehnt, weil sie keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwirft bzw. keine Erfolgsaussichten hat. 170 Verfahren wurden eingestellt oder gestrichen, die Beschwerdeführer hätten sie nach Nichtgewährung der Verfahrenshilfe nicht mehr weiter verfolgt. Zwei Beschwerden waren zulässig, aber unbegründet.

In den übrigen Verfahren hat der Verfassungsgerichtshof erste vorläufige Entscheidungen getroffen: In 44 Fällen wurde die beantragte Verfahrenshilfe gewährt. Anträgen auf aufschiebende Wirkung wurde 34 Mal stattgegeben. Auch Fälle aus dem Jahr 2008 bearbeitet der VfGH weiterhin: Dabei wurde 38 Beschwerden stattgegeben.

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