EU-Regelung
Kroatien Sommerurlaub 2026: Neue Regel sorgt für Verwirrung
21.05.2026Eine neue EU-Regelung sorgt kurz vor dem Start in die Sommersaison für Verwirrung unter Reisenden. Wir klären auf.
Kroatien zählt auch 2026 wieder zu den beliebtesten Sommerzielen der Österreicher. Sonne, Meer, Inseln und Ferienwohnungen an der Adria sind stark gefragt. Doch kurz vor der Urlaubssaison sorgt eine neue EU-Regelung für Verunsicherung: Müssen Apartments und Ferienhäuser ab Juni plötzlich eine neue Registrierungsnummer haben? Und könnten Buchungen dadurch ungültig werden? Jetzt gibt es Entwarnung: Für Kroatien-Urlauber ändert sich vorerst nichts.
Keine neue Pflicht ab Juni
Die wichtigste Nachricht für Reisende: Bereits gebuchte Unterkünfte bleiben gültig. Auch neue Buchungen sind weiterhin wie gewohnt möglich. Urlauber müssen aktuell keine zusätzliche Registrierungsnummer ihrer Ferienwohnung kontrollieren.
Entgegen mancher Berichte wird in Kroatien ab Juni 2026 noch keine verpflichtende neue Registrierungsnummer für Ferienunterkünfte eingeführt. Wer also seinen Sommerurlaub an der Adria plant, muss sich vorerst keine Sorgen machen.
Das steckt hinter der Verwirrung
Grund für die Diskussion ist eine neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung. Sie soll langfristig dafür sorgen, dass Ferienwohnungen, Apartments und private Unterkünfte in Europa transparenter erfasst werden.
Das Ziel: Illegale Vermietungen sollen leichter erkannt werden. Behörden sollen einen besseren Überblick über den stark wachsenden Markt bekommen. Künftig soll jede Unterkunft eine einheitliche Kennung erhalten, die auch in Online-Inseraten sichtbar ist.
Das bedeutet es für Urlauber
Für Kroatien-Reisende bleibt die Lage unkompliziert. Wer bereits gebucht hat, muss nichts unternehmen. Wer noch eine Ferienwohnung, ein Apartment oder ein Ferienhaus sucht, kann weiterhin ganz normal buchen.
Eine Unterkunft ist also nicht automatisch problematisch, nur weil in der Anzeige keine neue Registrierungsnummer steht. Auch bei Buchungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com gibt es aktuell keine neue Pflicht für Gäste.
Diese Regeln gelten jetzt für Vermieter
Auch für Vermieter bleibt vorerst alles wie bisher. Wer in Kroatien legal Ferienwohnungen oder Apartments anbietet, braucht weiterhin die bekannten Genehmigungen und Registrierungen. Dazu zählen:
- die offizielle Genehmigung beziehungsweise Kategorisierung der Unterkunft, das sogenannte „Rješenje“,
- die Anmeldung der Gäste über das Meldesystem eVisitor,
- sowie eine kroatische Steuernummer, die OIB.
Eine zusätzliche neue Registrierungsnummer für Inserate oder Online-Plattformen müssen Vermieter derzeit noch nicht beantragen.
Technische Umsetzung noch offen
Der Grund: In Kroatien ist die konkrete Umsetzung der EU-Regelung noch nicht abgeschlossen. Über das bestehende Meldesystem eVisitor gibt es derzeit noch keinen technischen Ablauf für die Vergabe solcher Registrierungsnummern.
Das heißt auch: Vermieter können aktuell noch keine neue Nummer beantragen. Solange das System nicht steht, gibt es für Urlauber auch nichts zu kontrollieren.
Warum die EU strengere Regeln will
Der Markt für private Ferienunterkünfte ist in vielen Urlaubsländern stark gewachsen. Besonders in beliebten Reisezielen wie Kroatien gibt es immer mehr Apartments, Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Die EU will mit den neuen Vorgaben mehr Transparenz schaffen. Nicht gemeldete Unterkünfte und illegale Vermietungen sollen leichter entdeckt werden. Gleichzeitig sollen faire Bedingungen für legale Anbieter entstehen.
Wann kommt die neue Nummer wirklich?
Wann Kroatien das neue System tatsächlich startet, ist noch offen. Nach aktuellem Stand rechnen Beobachter frühestens rund um den Jahreswechsel 2026/27 mit einer Einführung. Noch ungeklärt ist auch, ob die Nummern später automatisch vergeben werden oder ob Vermieter sie aktiv beantragen müssen.