Nach Phantom-Tor

Hoffenheim akzeptiert Sportgerichts-Urteil

29.10.2013

Das Spiel gegen Leverkusen geht somit in die Wertung ein.

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Der deutsche Fußball-Bundesligist 1899 Hoffenheim wird keinen Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts zum Phantomtor von Stefan Kießling einlegen. Das gab der Verein am Dienstag bekannt. Damit gehen sowohl das Ergebnis des Spiels gegen Bayer Leverkusen (1:2) als auch der Treffer von Kießling endgültig in die Wertung ein, obwohl der Ball in der vieldiskutierten Szene vom 18. Oktober durch das Außennetz ins Tor gelangt war.

"Wenn wir auch nur eine kleine Chance gesehen hätten, wären wir den Rechtsweg weitergegangen", sagte Hoffenheims Sportchef Alexander Rosen. "Dass es diese Möglichkeit im bestehenden System nicht gibt, ist leider bereits in den Tagen vor der Verhandlung deutlich geworden. Es bleibt ein fader Beigeschmack."

Das DFB-Sportgericht hatte den Hoffenheimer Einspruch gegen die Wertung des Spiels am Montag abgewiesen. Das Gericht berief sich auf eine Tatsachenentscheidung durch Schiedsrichter Felix Brych. Solche Entscheidungen werden vom Weltverband (FIFA) als unumstößlich angesehen.

 

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