Klage beim spanischen Sportsgerichtshof

Spanischer Nachzügler will Meisterschaft pausieren lassen

02.03.2023

Der vom Abstieg bedrohte spanische Fußball-Erstligist FC Cádiz will wegen eines Schiedsrichterfehlers die Meisterschaft unterbrechen lassen und zieht deswegen vor den spanischen Sportgerichtshof (TAD).

Zur Vollversion des Artikels
© Getty
Zur Vollversion des Artikels

Das teilte der Club am Mittwoch mit. Der Spielbetrieb in La Liga soll demnach ruhen, bis über den Fall entschieden ist. Anlass für die Aufregung ist das 1:1 gegen den FC Elche am 16. Jänner. Beim späten Ausgleich der Gäste in der 81. Minute wurde eine Abseitsstellung übersehen.

In der Stellungnahme auf der Homepage sprach Cádiz von einem "schweren" Vergehen des Schiedsrichters. Eine Entscheidung des TAD sei notwendig, um die "Integrität des Wettbewerbs" zu schützen. Cádiz will, dass die Partie vom 17. Spieltag ab dem Zeitpunkt der Fehlentscheidung wiederholt wird.

Nach Einschätzung spanischer Medien und Beobachter hat die Klage allerdings kaum Aussicht auf Erfolg. Die spanische Fachzeitung "Mundo Deportivo" schrieb, dass der andalusische Verein beim TAD wenig erreichen werde. Das Blatt berief sich auf Experten und vertrat die Meinung, dass das Gericht, welches der obersten spanischen Sportbehörde (CSD) untersteht, sich bei seiner Sitzung am Freitag für nicht zuständig erklären werde. Als Argument könne dienen, dass es sich bei dem Vorfall "um eine technische und nicht um eine disziplinarische Angelegenheit handelt".

 

Zudem, stellte "Mundo Deportivo" korrekt fest, stehe im VAR-Protokoll des International Football Association Board (IFAB) des Weltverbandes (FIFA), dass Spiele auch dann grundsätzlich gewertet werden, wenn sich der Schiedsrichter, wie in diesem Fall, gegen die Videoüberprüfung eines Vorfalls entscheidet. Cádiz werde somit nur eine Chance haben, wenn es die ordentlichen Gerichte anrufe, hieß es.

Cádiz liegt nach 23 Runden auf Rang 16 und hat zwei Punkte Vorsprung auf die Abstiegsplätze. Elche ist Tabellenletzter mit nur neun Zählern.

Zur Vollversion des Artikels