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Preiserhöhung unzulässig: Konsumentenschutz klagt DAZN

29.09.2025

 Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine Sammelaktion gegen die Sport-Übertragungsplattform DAZN gestartet. 

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Grund sind Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens, die der Oberste Gerichtshof (OGH) im Frühjahr 2025 für unzulässig erklärt hatte. Konkret geht es um Klauseln zu Preiserhöhungen und Vertragsänderungen. Der VKI will eine kollektive Rückerstattung für Betroffene erwirken, ging aus einer Aussendung am Montag hervor.

Der Streaming-Anbieter habe auf Basis der Klauseln mehrmals die Preise erhöht, im August 2022 sei die monatliche Gebühr von 14,99 Euro auf 29,99 Euro verdoppelt worden. Nach Ansicht des VKI ist die Rechtsgrundlage für die Preiserhöhung durch die Entscheidung des OGH weggefallen und betroffene Konsumentinnen und Konsumenten haben Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beträge. Die Anmeldung zur Sammelaktion ist für Betroffene kostenlos. 

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