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Werder darf nicht für "bwin" werben

13.09.2006

Oberverwaltungsgericht spricht Machtwort: Werder Bremen darf nicht mehr für "bwin.com" werben. Partnerschaft bleibt aber aufrecht.

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Schwerer finanzieller Rückschlag für Werder Bremen. Das Urteil aus erster Instanz, wonach die Bremer die Werbeaufschrift "bwin.com" auf ihren Dressen tragen dürfen, wurde nun in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgerichtshof Bremen aufgehoben.

Die Untersagungsverfügung des Stadtamtes der Hansestadt sei mit sofortiger Wirkung von dem Bundesligisten zu beachten.

Weitere Kooperation
Trotz der Entscheidung wollen der Verein und der Hauptsponsor an ihrer Partnerschaft festhalten. "Für die Heimspiele werden wir nach den Wünschen der Bremer eine pragmatische Lösung finden", kündigte "bwin"-Direktor Jörg Wacker an. Wahrscheinlich wird das Team von Werder-Cheftrainer Thomas Schaaf bereits am Samstag gegen den VfB Stuttgart wieder in Trikots mit der Aufschrift "we win" auflaufen.

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