Doppel-Olympiasieger

Seisenbacher: Anklage wegen Kindesmissbrauch

05.10.2016

Doppel-Olympiasieger soll sich an zwei unmündigen Mädchen vergangen haben.

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Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen Judo-Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses erhoben. Das Sportidol - Seisenbacher gewann bei den Olympischen Spielen in Los Angeles 1984 Gold und verteidigte seinen Titel 1988 in Seoul - soll als Trainer zwei unmündige Mädchen missbraucht haben.



"Die beiden Betroffenen waren laut Anklage im jeweiligen Tatzeitraum noch keine 14", gab Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, am Mittwoch bekannt. Seisenbacher will sich zu den Vorwürfen erst vor Gericht äußern. "Herr Seisenbacher weiß Bescheid. Er befindet sich derzeit in Aserbaidschan, wo er als Nationaltrainer tätig ist. Er wird selbstverständlich zur Hauptverhandlung kommen", meinte sein Rechtsbeistand Bernhard Lehofer im Gespräch mit der APA. Bis dahin werde es keine Stellungnahme geben: "Wir werden keinen medialen Zirkus beginnen." Ob er die nicht rechtskräftige Anklage beeinspruchen wird - dafür hätte Lehofer 14 Tage Zeit -, will der Anwalt in den kommenden Tagen prüfen. Für den bisher unbescholtenen Seisenbacher gilt die Unschuldsvermutung.

Obwohl sich der 56-jährige Ex-Judoka berufsbedingt im - nicht unbedingt nahen - Ausland befindet, ist U-Haft für die Staatsanwaltschaft derzeit kein Thema. "Es gibt keinen Anhaltspunkt für Fluchtgefahr", meinte dazu Behördensprecherin Bussek. Nur weil ein Tatverdächtiger beruflich viel im Ausland unterwegs sei, könne nicht angenommen werden, dass er sich nicht dem Verfahren stellen wird. Bisher habe Seisenbacher Ladungen übernommen und keinen Anlass zur Vermutung gegeben, er könnte sich einer allfälligen Verhandlung entziehen wollen.

Die mutmaßlichen Opfer des Doppel-Olympiasiegers dürften in diesem eine "Vaterfigur" gesehen haben. Der Anklage zufolge war ein Mädchen erst neun, als Seisenbacher an ihr Interesse entwickelte. Der Ex-Judoka war mit dem Vater der Schülerin befreundet, über diese Schiene hatte die Kleine in dem Verein zu trainieren begonnen, in dem Seisenbacher tätig war.

Zärtlichkeiten mit Neunjähriger

Laut Anklage soll Seisenbacher - damals 37 Jahre alt - mit der Neunjährigen ab 1997 Zärtlichkeiten ausgetauscht haben. Von 1999 an - das Mädchen war elf - kam es laut Staatsanwaltschaft zu geschlechtlichen Handlungen, die als schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen qualifiziert sind. Die Schülerin soll bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs wiederholt missbraucht worden sein.

Im Sommer 2004 soll sich der Ex-Judoka einem weiteren, damals 13 Jahre alten Mädchen zugewandt haben, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein kennengelernt hatte. Auch mit diesem Mädchen kam es gemäß der Anklage zu sexuellen Handlungen.

Auf einem Judo-Sommerlager auf der Insel Krk soll Seisenbacher im August 2001 versucht haben, einem dritten Mädchen näher zu kommen. Die 16-Jährige wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge aber ab. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich dieser Vorgang als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses dar.

Nicht von der Anklage umfasst ist eine angeblich intime Beziehung, die Seisenbacher vom Sommer 2001 bis Ende 2002 zu einer weiteren 16-Jährigen geführt haben soll. Grund: Die Staatsanwaltschaft bezieht sich in ihrer Anklage auf das "ausdrückliche Einverständnis" der damals zwar nicht Volljährigen, aber nicht mehr Unmündigen. Daher wurde in diesem Punkt von der Anlagebehörde kein Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angenommen, der ansonsten in Betracht gekommen wäre.

Sollte die Anklageschrift in Rechtskraft erwachsen - bei einem Einspruch müsste das Wiener Oberlandesgericht (OLG) diese auf Formfehler prüfen -, wird das Straflandesgericht zeitnahe einen Verhandlungstermin festlegen. Das Schöffenverfahren wird Richter Christoph Bauer leiten. Die Causa Seisenbacher war aufgrund der Prominenz des Verdächtigen berichtspflichtig. Der Anklageentwurf wurde von der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) und vom von Justizminister Wolfgang Brandstetter eingerichteten Weisungsrat abgesegnet.

 

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