ÖOC-Skandal

Urteil gegen Jungwirth bestätigt

18.04.2013

OGH bestätigt Schuldspruch gegen Ex-ÖOC-General. Haftdauer wird noch entschieden.

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch für den ehemaligen Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC), Heinz Jungwirth, bestätigt. Das gab OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher bekannt. Jungwirth war im vergangenen Juli vom Wiener Straflandesgericht wegen Untreue mit einer Schadenssumme von 3,3 Mio. Euro zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Beschwerde zurückgewiesen
Die von Jungwirths Verteidiger Herbert Eichenseder dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom OGH in nicht-öffentlicher Sitzung zurückgewiesen. "Die Einwände des Angeklagten gegen Verfahrensführung und Urteilsbegründung haben sich als nicht stichhaltig erwiesen", erläuterte Kirchbacher.

Schuldspruch rechtskräftig
Damit sind die Feststellungen des Erstgerichts rechtskräftig, denen zufolge der einst wohl mächtigste Sportfunktionär des Landes von Jahresbeginn 2003 bis Februar 2009 in zahlreichen Angriffen die ihm in Form einer kollektiven Zeichnungsberechtigung auf die Bankkonten des Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC) eingeräumte Befugnis, über die ÖOC-Gelder zu verfügen, wiederholt missbraucht hatte.

Mit den abgezweigten Millionen finanzierte Jungwirth sein kostspieliges Privatleben. Er gönnte sich etwa einen noblen Fuhrpark, zehn Pferde, eine Reithalle im Ausmaß von 70 Mal 20 Meter. Seinem Sohn spendierte er einen sündteuren Reitlehrer.

Haftstrafe noch offen
Jungwirth hat die wider ihn erhobenen Vorwürfe stets abgestritten. Ob es bei der über ihn verhängten unbedingten fünfjährigen Freiheitsstrafe bleibt, muss nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Jungwirth hat gegen das Strafausmaß Berufung angemeldet. Die Strafe könnte sich für den 61-Jährigen allerdings auf bis zu zehn Jahre erhöhen, da die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Ihr waren aus generalpräventiven Gründen die fünf Jahre zu wenig.

 

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