Wegen Körperverletzung

14.400 Euro Geldstrafe für KAC-Profi Schuller

21.11.2012

Er war im Juli in Auseinandersetzung mit Polizei verwickelt.

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KAC-Eishockeyspieler David Schuller ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer unbedingten Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Der 32-Jährige war im Juli 2012 am Rande der großen Party beim Beach-Volleyball-Grand-Slam am Wörthersee in eine Auseinandersetzung mit Security-Personal und der Polizei verwickelt gewesen. Schuller zeigte sich vor Richterin Michaela Sanin reuig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schuller wollte Bruder schützen
"Was war der Grund, dass Sie ausgerastet sind?", fragte die Richterin den Eishockey-Profi. Einerseits habe er den ganzen Abend "harte Sachen" konsumiert und sei entsprechend alkoholisiert gewesen. Andererseits habe er seinen in den Vorfall verwickelten jüngeren Bruder schützen wollen, sagte Schuller. Der 19-Jährige musste sich am Mittwoch ebenfalls vor dem Gericht verantworten.

"Ich bitte um Entschuldigung, so etwas soll nie wieder passieren", erklärte der Eishockey-Profi. Er habe sich bei allen Beteiligten schriftlich und persönlich entschuldigt. Einem verletzten Security wurden bereits im Vorfeld des Prozesses 1.800 Euro Schmerzensgeld bezahlt. Polizeibeamter wurde keiner verletzt.

Gerechtfertigte Strafe
 "Es scheint Ihnen leidzutun, nichtsdestotrotz wird ihr Verhalten zu bestrafen sein", konstatierte Staatsanwältin Tanja Kapper. "Als Sportler haben Sie letztlich auch eine Vorbildwirkung, Sie sollten jetzt schauen, dass Sie dieser Vorbildwirkung auch gerecht werden", erklärte Richterin Sanin in ihrer Urteilsbegründung. Die beiden Beschuldigten nahmen die Urteile an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Strafe sei "gerechtfertigt", erklärte Schuller nach dem Prozess. Er sei erleichtert, dass die Geschichte nun erledigt sei und er sich wieder voll auf seine Familie und Eishockey konzentrieren könne.

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