Chippflicht
Dieses neue EU-Gesetz betrifft Katzen- und Hundehalter
03.05.2026
Die EU-Kommission will gegen die Missstände in der Tierzucht vorgehen. Mit neuen Gesetzen will sie Hunde- und Katzenbesitzer nun in die Pflicht nehmen.
2025 veröffentlichte der Branchenverband FEDIAF einen Bericht, wonach rund 108 Millionen Katzen und 90 Millionen Hunde in den europäischen Haushalten lebten. Die zwei gehören weiterhin zu den beliebtesten Haustieren. Der Zuwachs bleibt bei beiden weiterhin hoch. Katzen können sogar ein leichtes Plus verzeichnen.
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Wegen der großen Nachfrage gibt es deshalb einen großen Markt. Seit Jahren existiert neben den seriösen Züchtern und verantwortungsvollen Haltern auch ein dunkler Handel. Bisher konnte die EU wenig dagegen tun. Nun will sie mit neuen Gesetzen die Tiere schützen, wie der "Merkur.de" berichtet.
Tiermarkt wird auf 1,3 Milliarden Euro geschätzt
Jedes Jahr beträgt laut Schätzungen der EU-Kommission der Markt für Tierverkäufe rund 1,3 Milliarden Euro. Oft leiden die Tiere unter schlechten Bedingungen. Viele leben in zu kleinen Käfigen, ohne genügend Futter und die wichtigen Impfungen. Die EU-Kommission betont, dass ungeimpfte Tiere Krankheiten wie Tollwut an den Menschen übertragen können.
Das neue Tierschutzgesetz sieht vor, dass alle Katzen und Hunde in der gesamten EU künftig per Chip identifizierbar sein müssen. Tierärzte setzen den Chip unter die Haut des Tieres. Dabei soll die Herkunft jedes Hundes und jeder Katze lückenlos dokumentiert werden.
Chippflicht für Importe
Züchter, Händler und Tierheime haben für die Umsetzung vier Jahre Zeit. Private Halter haben mehr Zeit. Bei Hunden gilt die Übergangsfrist zehn Jahre lang, bei Katzen sogar 15 Jahre.
Vor allem bei Importen wird darauf nun geachtet. Dort gilt für alle, ob privat oder gewerblich, die Chippflicht. Mit diesem Gesetz geht die EU gegen ein bisher weit genutztes Schlupfloch vor. Händler haben sich öfter als Privatpersonen ausgegeben und die Kontrollen somit umgangen.
Qualzucht streng geregelt
Das Gesetz geht über die Dokumentation hinweg. Die EU will gegen Qualzuchten, wie etwa übermäßig flache Schnauzen, zu kurze Beine oder zurückgebildete Ohren, vorgehen. Diese dürfen nicht mehr extremisiert werden. Derartige Tiere dürfen auch nicht mehr als Zuchttiere verwendet werden.
Zusätzlich sollen Tiere mit überzogenen Merkmalen oder Verstümmelungen nicht mehr an Schönheitswettbewerben teilnehmen. Damit möchte die EU das Gesetz wirtschaftlich spürbar machen. Nur aus medizinischen Gründen dürfen Eingriffe wie das Abschneiden von Ohren oder Schwanz sowie das Entfernen von Krallen durchgeführt werden.
Zusätzliche Punkte für Hunde
Inzucht wird ebenfalls in der EU verboten sein. Tiere dürfen nicht miteinander gepaart werden, wenn sie Nachkommen zweier Generationen sowie von Geschwistern und Halbgeschwistern sind. Gesetzlich müssen zusätzlich Hunde einen Zugang zu einem Außenbereich haben oder täglich ausgeführt werden.
Wie es mit den tausenden Streunern auf den europäischen Straßen weitergehen wird, ist derzeit unklar. Das Gesetz ist reine Formsache. Es muss nur noch der EU-Rat der 27 Mitgliedsstaaten dem Beschluss zustimmen.