Hintergrund

Kann ein Papst zurücktreten?

11.02.2013

Paukenschlag in Rom: Papst Benedikt XVI will zurücktreten.

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Die katholische Kirche steht unter Schock: Papst Benedikt XVI, der seit 2005 an der Spitze der Katholiken stand, tritt zurück. Aber ist das überhaupt möglich, denn schließlich wird ein Pontifex auf Lebenszeit gewählt.

Das Kirchenrecht macht einen Rücktritt des Papstes möglich, wobei das Kirchenoberhaupt nicht einmal Gründe für seinen Rücktritt nennen muss. Entscheidend ist dabei allerdings, dass der Papst freiwillig zurücktritt. Der Vorgänger von Benedikt XVI, Papst Johannes Paul II, hat das Kanonische Recht 1983 reformiert: "Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird."

Benedikt ist erst der zweite Papst in der Geschichte, der freiwillig zurücktritt. Vor ihm hat dies nur  Coelestin V., der 1294 gewählt wurde, gemacht. Er trat aus Gewissensgründen von seinem Amt zurück. Sein Nachfolger Bonifaz VIII. ließ ihn einsperren. Er starb 1296 in Gefangenschaft.

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