Muslimin in Belgien
Lehrerin darf mit Kopftuch unterrichten
12.03.2010
Erst das Berufungsgericht hat der Pädagogin Recht gegeben, in der ersten Instanz war sie noch gescheitert.
Eine muslimische Lehrerin für Mathematik und Physik darf in einer Schule der südbelgischen Stadt Charleroi mit Kopftuch unterrichten. Die Frau gewann ein entsprechendes Gerichtsverfahren in zweiter Instanz.
In erster Instanz verloren
Die Lehrerin hatte bereits seit
zweieinhalb Jahren mit Kopftuch gearbeitet, als die Schulleitung sie
aufforderte, das Kopftuch abzulegen. In erster Instanz gab das Gericht in
Charleroi der Schulleitung Recht. Das Urteil verwies dabei auf ein Dekret
zur "Neutralität" der Französischen Gemeinde Belgiens verwiesen, die für den
französischsprachigen Unterricht in Wallonien und Brüssel zuständig ist.
Berufung gibt Muslimin Recht
Dieses Urteil wurde jetzt vom
Berufungsgericht in Mons (flämisch: Bergen) mit der Begründung kassiert, das
Dekret gelte nur für die direkt von der Französischen Gemeinde abhängigen
Schulen. Die Gemeindeschule der Lehrerin falle nicht darunter, sondern sei
eine Einrichtung der Stadt Charleroi, und diese habe das Tragen religiöser
Symbole in ihren Schulen nicht untersagt.