Muslimin in Belgien

Lehrerin darf mit Kopftuch unterrichten

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Erst das Berufungsgericht hat der Pädagogin Recht gegeben, in der ersten Instanz war sie noch gescheitert.

Eine muslimische Lehrerin für Mathematik und Physik darf in einer Schule der südbelgischen Stadt Charleroi mit Kopftuch unterrichten. Die Frau gewann ein entsprechendes Gerichtsverfahren in zweiter Instanz.

In erster Instanz verloren
Die Lehrerin hatte bereits seit zweieinhalb Jahren mit Kopftuch gearbeitet, als die Schulleitung sie aufforderte, das Kopftuch abzulegen. In erster Instanz gab das Gericht in Charleroi der Schulleitung Recht. Das Urteil verwies dabei auf ein Dekret zur "Neutralität" der Französischen Gemeinde Belgiens verwiesen, die für den französischsprachigen Unterricht in Wallonien und Brüssel zuständig ist.

Berufung gibt Muslimin Recht
Dieses Urteil wurde jetzt vom Berufungsgericht in Mons (flämisch: Bergen) mit der Begründung kassiert, das Dekret gelte nur für die direkt von der Französischen Gemeinde abhängigen Schulen. Die Gemeindeschule der Lehrerin falle nicht darunter, sondern sei eine Einrichtung der Stadt Charleroi, und diese habe das Tragen religiöser Symbole in ihren Schulen nicht untersagt.

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