Flüchtlinge

Schweiz beteiligt Asylsuchende an Kosten

15.01.2016

Flüchtlinge müssen im Falle einer Aufnahme 10% vom Lohn abgeben.

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© APA/EPA/DJORDJE SAVIC
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Asylsuchende in der Schweiz sind verpflichtet, bei der Einreise persönliche Vermögenswerte von mehr als 1.000 Franken (914 Euro) abzugeben, um sich an den Kosten für ihren Aufenthalt zu beteiligen. Dies schreibt das Asylgesetz vor, wie das Schweizer Fernsehen (SRF) berichtete.

1.000 Franken

Die SRF-Sendung "10 vor 10" zeigte am Donnerstagabend einen syrischen Vater, der das Haus seiner Familie verkauft habe, um deren Flucht zu finanzieren und die Schlepperbanden bezahlen zu können. Bei der Ankunft in der Schweiz habe er noch rund 2000 Franken bei sich gehabt. "Ich durfte 1000 Franken behalten, musste aber den Rest des Geldes abgeben und bekam eine Quittung dafür", berichtete der Syrer.

10% vom Lohn

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern bestätigte die Praxis. Das Gesetz schreibe vor, dass Flüchtlinge sich an Verfahrens- und Vollzugskosten beteiligen sowie Sozialhilfegelder zurückzahlen, soweit dies für sie möglich sei. So müssten Flüchtlinge im Falle einer Arbeitsaufnahme zehn Prozent ihres Lohns abgeben. Dies gelte für maximal zehn Jahre beziehungsweise bis zu einer Gesamthöhe von 15.000 Franken, erklärte SEM-Sprecherin Léa Wertheimer. Wer freiwillig innerhalb von sieben Monaten wieder ausreise, bekomme das eingezogene Geld zurück.

Internationale Kritik
Dänemark ist in den vergangenen Woche in internationale Kritik geraten, weil die neue Regierung vorschlägt, dass Asylwerber Wertgegenstände abgeben sollen, um damit ihren Aufenthalt in Dänemark zu finanzieren. In der Schweiz gilt die Praxis schon seit Jahren. Laut "10vor10" nahmen die Schweizerischen Behörden im vergangenen Jahr 112 Personen Vermögenswerte im Gesamtwert von 210.000 Franken ab.

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