Diskriminierung

Straßburger Menschengericht verurteilte Ungarn

30.01.2013

Roma-Kinder unbegründet in Hilfsschule gesteckt.

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© Europäisches Parlament
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Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg hat Ungarn verurteilt, weil zwei junge Roma im Alter von sieben Jahren unbegründet in eine Bildungseinrichtung für geistig zurückgebliebene Schüler gesteckt und damit diskriminiert wurden. Bei den Klägern handelt es sich um Istvan Horvath und Andras Kiss aus dem nordungarischen Nyiregyhaza, die nur eine Sonderschule besuchen durften.

Damit seien die Kinder "gesellschaftlich abgestempelt, isoliert worden", heißt es im Urteil. Angesichts des mangelnden Unterrichts hätten sich die "Chancen der Kinder auf gesellschaftliche Eingliederung verringert". Laut Urteil sind ihre Eltern von den Behörden nicht entsprechend in die Ermessung der geistigen Fähigkeiten der Kinder einbezogen worden.

Es war die ungarische Stiftung "Chancen für benachteiligte Kinder", welche die Klage in Straßburg mitinitiierte. Die Stiftungsvorsitzende Erzsebet Mohacsi bezeichnete das Urteil gegenüber der APA als "großen Erfolg und große Hoffnung". Den beiden Roma-Schülern, die heute bereits erwachsen sind, könne das Urteil konkret nicht helfen. Dafür aber den vielen Zehntausend Roma-Kindern in ganz Europa, betonte Mohacsi.

In seinem bisher nicht rechtskräftigen Urteil hob der beim Europarat angesiedelte Menschengerichtshof hervor, in Ungarn gebe es "eine lange Praxis dafür, dass Roma-Kinder unbegründet in spezielle Bildungseinrichtungen gesteckt werden".

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