Nach Gerichtsurteil

Neue Sterbehilfe-Debatte in Italien

17.10.2007

Aufschrei in Italien: Das höchste Gericht hat nun geregelt, wie Sterbehilfe geleistet werden könnte. Seit 15 Jahren liegt Eluana Englaro im Koma.

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Ein Spruch des Höchstgerichts hat in Italien eine neue Debatte über die Sterbehilfe ausgelöst. Erstmals haben die Richter Bedingungen festgelegt, unter denen die lebenserhaltenden Maßnahmen für eine 34-Jährige beendet werden könnten, die seit 15 Jahren im Koma liegt, berichten die italienischen Zeitungen "Corriere della sera" und "La Repubblica" in der Nacht auf Mittwoch in ihren Online-Ausgaben.

Jahrelanger Kampf
Der Vater von Eluana Englaro hatte jahrelang auf dem Rechtsweg für die Erlaubnis gekämpft, die künstliche Ernährung seiner Tochter einzustellen. Nun hat das Kassationsgericht in einer als historisch bewerteten Entscheidung erklärt, dass der Fall noch einmal überprüft werden muss.

Gerichtspräsident Vincenzo Carbone teilte mit, ein Abbruch der künstlichen Ernährung dürfe nur durch einen Richter bewilligt werden, wenn zwei Voraussetzungen gegeben seien. Erstens müsse ein "vegetativer Zustand" der betroffenen Patienten vorliegen, der gemäß internationaler Standards zweifelsfrei klinisch festgestellt werden müsse.

Die zweite Voraussetzung betreffe den Willen des Patienten. Es müsse unter Berücksichtigung von dessen ethischen, religiösen und philosophischen Überzeugungen nachwiesen werden, dass dieser eine Fortsetzung der Therapie abgelehnt hätte. Konkret heiße dies, dass Eluana angesichts ihres irreversiblen vegetativen Zustands, wenn sie die Wahl hätte, einen Abbruch ihrer Behandlung vorziehen würde.

Berufungsgericht muss erneut prüfen
Aufgrund der Entscheidung des Kassationsgerichts muss das Berufungsgericht in Mailand, das den Antrag von Eluanas Vater abgewiesen hatte, diesen nun erneut prüfen. Das Höchstgericht stellte zugleich fest, dass es zur Zeit keine ausreichenden gesetzlichen Grundlagen gebe, um in Fällen wie diesem über einen Antrag auf Beendigung einer medizinischen Behandlung urteilen zu können.

Eluana war 1992 im Alter von 19 Jahren in Folge eines schweren Autounfalls ins Koma gefallen. Sie befindet sich in einem Spital in Lecco nördlich von Mailand. Entsprechend den internationalen Übereinkünften hatten die Ärzte zwölf Monate nach dem Unfall diagnostiziert, dass der Komazustand irreversibel ist. Seitdem kämpfte Eluanas Vater, Beppino Englaro, bisher vergebens darum, dass die lebenserhaltenden Geräte bei seiner Tochter abgestellt werden.

Keine Anzeichen eines Bewusstseins
Der Neurologe Carlo Alberto Defanti sagte gegenüber Radio24, er würde der Bitte des Vaters entsprechen. Er habe die Patientin vor elf Jahren untersucht und keine Anzeichen eines Bewusstseins gefunden. 2001 habe er die selbe Diagnose gestellt.

Bischöfe kritisieren Entscheidung
Die italienische Bischofskonferenz (CEI) kritisierte die Entscheidung des Höchstgerichts. "Wir Bischöfe bekräftigen den Schutz des Lebens bis zu seinem natürlichen Ende und erachten verabreichte Infusionen als Recht des Menschen auf Leben und nicht als therapeutische Hartnäckigkeit", erklärte CEI-Generalsekretär Giuseppe Betori. Zum konkreten Fall von Eluana Englaro wollte er sich allerdings nicht äußern.

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