Terror-Prozess

15 Jahre Haft für Motassadeq

05.01.2007

Der deutsche Terrorhelfer wurde in der dritten Auflage des Prozesses wegen Beihilfe zum vielfachen Mord verurteilt. Bis zum Schluss beteuerte er seine Unschuld.

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© (c)Reuters
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Der Terrorhelfer Mounir El Motassadeq ist wegen der Anschläge vom 11. September 2001 zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Im dritten Prozess gegen den Marokkaner musste das Hamburger Oberlandesgericht am Montag nur noch das Strafmaß festlegen. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte den 32-Jährigen bereits im November wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig verurteilt.

Richter Carsten Beckmann sagte am Montagabend in seiner Begründung, es sei gewaltiges Unrecht geschehen, von dem sich Motassadeq nicht distanzieren könne. "Wer mithilft, 246 Menschen zu ermorden, ist schon am oberen Ende der Messlatte." Deshalb müsse man weitere Opfer nicht berücksichtigen. Die Schuld überstrahle auch die persönlichen Umstände des 32-Jährigen.

Unschuld beteuert
Die Hamburger Richter folgten mit dem Strafmaß dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten kein Strafmaß beantragt. "Ich bitte nur, von Maßlosigkeit Abstand zu nehmen", sagte Rechtsanwalt Udo Jacob kurz vor der Entscheidung. Motassadeq beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Ihm werde etwas vorgeworfen, was er nicht getan habe. "Meine Zukunft ist ruiniert", sagte er in seinem Schlusswort.

Revision angekündigt
Seine Verteidiger hatten versucht, das Urteil mit allen juristischen Mitteln zu verzögern. Sie stellten am Montag zunächst einen Eilantrag beim deutschen Bundesverfassungsgericht, das seit Freitag laufende Verfahren zu unterbrechen, bis über eine Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Sie verlangten außerdem, alle drei Richter wegen Befangenheit auszutauschen. Das Gericht wies diesen Antrag nach rund einstündiger Beratung jedoch zurück. Nach dem Urteil kündigten die Verteidiger an, gegen das neue Strafmaß beim BGH in Revision gehen zu wollen.

Der deutsche Bundesanwalt Walter Hemberger sagte, der Angeklagte habe gewusst, dass größere Anschläge mit vielen Toten geplant gewesen seien. Er warf Motassadeq vor, dass sein Aussageverhalten von Anfang an darauf angelegt gewesen sei zu lügen. Außerdem habe er keinerlei Mitgefühl gezeigt. Für den Angeklagten spreche aber, dass er sich bisher straffrei verhalten habe und ein leicht beeinflussbarer Mensch gewesen sei.

Motassadeq wandte sich am Montag auch an den Sohn einer bei den Anschlägen ums Leben gekommenen Amerikanerin. "Ich verstehe Ihr Leid", sagte er. Er spüre dasselbe, ihm sei dasselbe angetan worden. Er beteuerte erneut seine Unschuld und schwor bei Gott, nichts von den Plänen gewusst zu haben. Der angesprochene Nebenkläger erwiderte: "Sie haben die Chance, ihr Leben wieder aufzubauen und zu ihrer Familie zurückzukehren. Andere haben diese nicht", sagte Dominic Puopolo.

Verteidiger Jacob sagte, die entscheidende Frage, ob sein Mandant überhaupt in einer Form beteiligt gewesen sei, sei vor dem Gericht gar nicht mehr zu stellen. Er kündigte den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens an. Sein Kollege Ladislav Anisic, bezeichnete den Prozess als "Zwischenstation" und sagte, dass die Verteidigung alle denkbaren Rechtsmittel einlegen und gegebenenfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen werde.

Enge Kontakte zu Atta
Der BGH hatte Motassadeq am 16. November rechtskräftig verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der ehemalige Elektrotechnik-Student enge Kontakte zur Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta hatte und von den geplanten Flugzeugentführungen wusste. Die Verteidiger wollten in dem dritten Prozess weitere Zeugen vernehmen lassen.

Motassadeq wurden in dem Verfahren nur die 246 toten Passagiere und Besatzungsmitglieder an Bord der vier entführten Flugzeuge angelastet. Insgesamt starben in New York, Washington und Pennsylvania mehr als 3.000 Menschen. Motassadeq war weltweit der erste Angeklagte, der im Zusammenhang mit den Anschlägen verurteilt wurde.

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