Kooperation

EU-Assoziierungsabkommen mit Serbien

10.09.2007

"Uneingeschränkte" Kooperation Belgrads mit UNO-Kriegsverbrechertribunal Voraussetzung für Unterzeichnung

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Serbien und die Europäische Union haben sich auf ein Abkommen zur Annäherung des südosteuropäischen Landes an die EU geeinigt. Dies teilten EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn und der stellvertretende serbische Ministerpräsident Bozidar Selic am Montag in Brüssel mit. Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) kann nach den Worten Rehns aber erst unterzeichnet werden, wenn Serbien "uneingeschränkt" mit dem UNO-Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag zusammenarbeitet.

Das Abkommen ist eine entscheidende Voraussetzung für spätere Beitrittsverhandlungen. Rehn sagte, das Urteil der EU über die Zusammenarbeit Belgrads mit dem ICTY werde wesentlich von einem Bericht abhängen, den die Chefanklägerin des Tribunals, Carla del Ponte, nach einem baldigen Besuch in Serbien vorlegen wird.

Zur Vollversion des Artikels