UN-Antrag

Gaddafi will die Schweiz auflösen

03.09.2009

Die Eidgesnossenschaft soll unter Deutschland, Frankreich und Italien aufgeteilt werden.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/Montage oe24.at
Zur Vollversion des Artikels

Der Streit zwischen Tripolis und Bern eskaliert: Libyens Staatschef Gaddafi will bei den Vereinten Nationen einen Antrag einbringen, demzufolge die Schweiz aufgelöst werden soll. Hintergrund des Konfliktes ist ein seit einem Jahr schwelender Streit: Zwei Geschäftsleute sind in Libyen weiter in Haft - und zwar entgegen Gaddafis Zusage an den Schweizer Bundespräsidenten, diese freizulassen.

Nun gießt der Revolutionsführer Öl ins Feuer - und kündigt an, die Auflösung der Schweiz zu beantragen. Sie soll unter den Nachbarn Deutschland, Frankreich und Italien aufgeteilt werden. Völkerrechtlich hat sein Antrag keine Chance.

Hintergrund ist die Affäre um die Verhaftung des Sohnes und der Schwiegertochter des libyschen Staatschefs im Juli vergangenen Jahres in Genf. Den beiden war vorgeworfen worden, Angestellte misshandelt zu haben. Die Verhaftung führte zu einer diplomatischen Krise zwischen Bern und Tripolis, in deren Folge die beiden Schweizer - einer von ihnen ist Mitarbeiter des Technologiekonzerns ABB - festgesetzt wurden.

Libyens Antrag schon vor Wochen abgelehnt
Wie UNO-Sprecher Farhan Haq mitteilte, ist ein Antrag Libyens, im Rahmen der kommenden UNO-Generalversammlung die Aufteilung der Schweiz auf ihre Nachbarländer zu diskutieren, schon vor Wochen abgelehnt worden. Haq sagte der Nachrichtenagentur SDA am Donnerstag in New York, Libyen habe einen solchen Programmpunkt vor etwa einem Monat tatsächlich einbringen wollen.

Da eine solche Forderung aber den Grundsätzen der UNO-Charta zuwider laufe, sei sie vom zuständigen Komitee für die Planung des Programmes der Generalversammlung sofort abgelehnt worden. Kein UNO-Mitglied dürfe die Existenz oder die Souveränität eines anderen Mitgliedes bedrohen, sagte der Sprecher von UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon. Der Text habe deshalb keine Aufnahme gefunden und sei nicht als UNO-Dokument zirkuliert oder veröffentlicht worden.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel