Gerichtsurteil

Inzest bleibt in Deutschland strafbar

13.03.2008

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Ein deutsches Geschwisterpaar hat gemeinsam vier Kinder. Das Oberste Gericht urteilte: Inzest bleibt strafbar.

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Sex zwischen Geschwistern und anderen Blutsverwandten bleibt in Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches als verfassungsgemäß. Der Paragraf 173 sieht vor, dass der "Beischlaf unter Verwandten" mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann.

Haftstrafe
Im aktuellen Fall ging es um ein Geschwisterpaar aus Sachsen, das gemeinsam vier Kinder hat. Der Kläger Patrick S. saß deshalb bereits zwei Jahre im Gefängnis und muss nun wegen der Geburt der jüngsten Tochter vermutlich eine weitere Haftstrafe antreten. Die Verfassungsrichter erklärten, der Gesetzgeber überschreite seinen Spielraum nicht, wenn er "die Bewahrung der familiären Ordnung vor den schädigenden Wirkungen des Inzests unter Strafe stellt".

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