Test im Heimatland

Sprach- und DNA-Test für Immigranten in Frankreich

20.09.2007

Einwanderer in Frankreich sollen sich künftig einem obligatorischem Sprachtest unterziehen.

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© AFP
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Mit den Stimmen der konservativen UMP-Abgeordneten und der Zentrumsbürgerlichen (Nouveau Centre) hat die Pariser Nationalversammlung in der Nacht auf Donnerstag einen umstrittenen Gesetzenwurf zur "Kontrolle der Einwanderung" genehmigt. Sozialisten (PS), Kommunisten (PCF) und Grüne stimmten dagegen, insbesondere aufgrund der heftig kritisierten Bestimmung, zum Zweck der Familienzusammenführung DNA-Tests zum Beweis der Blutsverwandtschaft zuzuzlassen.

Rekurs bereits angekündigt
Die Sozialistin George Pau-Langevin kristisierte den Gesetzestext als verfassungswidrig und kündigte bereits einen Rekurs vor dem Verfassungsrat an. "Mit diesem Gesetz drängt man uns ein System auf, das auf dem Prinzip des Ausschlusses fußt", sagte der PCF-Abgeordnete Patrick Braouzec. Der UMP-Vertreter Eric Ciotti verteidigte die neuen Bestimmungen dagegen als "pragmatisch und gerecht".

DNA-Tests auf Kosten der Antragssteller
Im Mittelpunkt der Artikeldebatte stand ein Abänderungsantrag des UMP-Abgeordneten Thierry Mariani, der vorsieht, dass die Konsulate in den Herkunftsländern der Immigrationskandidaten zur Vergabe eines Visas verlangen können, dass der Antragsteller auf eigene Kosten einen DNA-Test durchführen lässt.

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Kritik an der Bestimmung übten nicht nur die Linksopposition und zahlreiche Menschenrechtsvereinigungen, sondern selbst der von Präsident Nicolas Sarkozy (UMP) als Regierungsmitglied ernannte Hochkommissar für die Solidarität, Martin Hirsch. "Ich befürworte diese Idee nicht, und ich hoffe dass sich der Senat ihr nicht anschließen wird", sagte Hirsch am Donnerstag in einem Radiointerview. In der zweiten Kammer beginnt die Debatte über das Gesetz am 2. Oktober. Vordem hatte bereits Außenminister Bernard Kouchner, ein "Überläufer" von den Sozialisten, die DNA-Tests kritisiert.

Unabhängige Kommission soll eingesetzt werden
Immigrationsminister Hortefeux hat vorgesehen, dass eine "unabhängige Kommission" eingesetzt werden soll, um die Bedingungen der DNA-Tests zu überwachen. Nach einer Probezeit bis 2010 soll entschlossen werden, ob die Maßnahme auch künftig fortgeführt wird. Mittels einer Regierungsverfügung soll eine Liste der Länder erstellt werden, die von der Maßnahme betroffen sind, und in denen ein DNA-Test beantragt werden kann. Trotz dieser Einschränkungen betonte der Präsident der Anti-Rassismus-Vereinigung MRAP, Mouloud Aounit, dass das Gesetz eine "Einschränkung des Grundrechtes auf ein geeintes Familienleben" darstelle.

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Das neue Gesetz sieht überdies vor, dass alle Ausländer über 16 Jahre, die im Sinne der Familienzusammenführung nach Frankreich kommen wollen, hinreichende Französischkenntnisse unter Beweis stellen müssen. Überdies muss die Gastarbeiterfamilie über ein Einkommen verfügen, das zumindest dem gesetzlichen Mindestlohn SMIC entspricht. Entsprechende Prüfungen sollen von den Immigrationsbehörden organisiert werden.

Verkürzung der Einspruchsfrist gegen abgelehnte Anträge
Weiter ist vorgesehen, dass das für Asylantragsteller zuständige Amt OFPRA von der Zuständigkeit des Außenministeriums auf jenes des Immigrationsministeriums von Brice Hortefeux (UMP) übergeht. Sollte ein Asylantrag abgelehnt werden, so wurde die Frist für einen Rekurs von 30 auf 15 Tage verkürzt. Bei der Erhebung statistischer Daten über die Ausländer dürfen künftig auch Informationen über die ethnische Herkunft berücksichtigt werden.

Zumal die Regierung für dieses Gesetz das Dringlichkeitsverfahren beschlossen hat, kommt der Text unmittelbar nach seiner Genehmigung durch den Senat in einen paritätischen Ausschuss, der sich aus Abgeordneten und Senatoren zusammen setzt. Dieser Ausschuss wird sich auf eine Endfassung des Gesetzes einigen, die dann der Vollversammlung in beiden Kammern zur endgültigen Genehmigung unterbreitet wird.

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