Nachzahlungen

AMS-Rechenfehler: Staat muss die Millionen zahlen

© APA/HANS KLAUS TECHT
Ein jahrelanger Rechenfehler beim Arbeitsmarktservice kommt den Staat nun teuer zu stehen: 250.000 Betroffene erhalten insgesamt 135 Millionen Euro an zu wenig ausgezahltem Arbeitslosengeld zurück.
Zur Vollversion des Artikels

Das Arbeitsmarktservice hat einer Arbeitslosengeldbezieherin vor vielen Jahren zu wenig Geld ausgezahlt. Da dieser Rechenfehler kein Einzelfall war, betrifft die Panne insgesamt 250.000 Menschen. Die Nachzahlungen in Gesamthöhe von 135 Millionen Euro muss nun Finanzminister Markus Marterbauer begleichen, da das AMS direkt aus dem staatlichen Budget finanziert wird. Gemessen am Gesamtdefizit von 22 Milliarden Euro fällt die Summe zwar nicht riesig aus, belastet den Haushalt aber zusätzlich.

Finanzminister sieht keine Budgetgefahr

Der Finanzminister bezeichnete die zusätzlichen, ungedeckten Ausgaben als "unerfreulich, aber nicht dramatisch". Derzeit werde geprüft, ob die Beträge das Budget 2026 oder die jeweiligen Vorjahre betreffen, in denen die Minderzahlungen passiert sind. Marterbauer betonte: "Wir liegen mit der Budgetkonsolidierung so im Plan, dass diese 135 Millionen da nichts ganz Großes daran ändern werden". In der Budgetpolitik müsse man ungeplanten Herausforderungen kurzfristig begegnen. Als Vergleich nannte er die heurigen Dürrehilfen in einer ähnlichen Höhe von 140 Millionen Euro.

Fehler reicht Jahrzehnte zurück

Ursache der Nachzahlungen ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Eine Geringverdienerin klagte gegen die Berechnung ihres Arbeitslosengeldes, weil das AMS vom früheren Gehalt drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag abgezogen hatte – obwohl sie diesen gar nicht zahlen musste. Die Wurzel des Problems reicht 25 Jahre zurück: 2001 legte der Gesetzgeber fest, dass bei Ersatzraten eine Durchschnittsbetrachtung zulässig ist. Im Jahr 2008 folgte schließlich die soziale Staffelung dieser Beiträge.