Wirbel um Deko

Aufregung: Hausverwaltung fordert Entfernung der Kärntner Fahne

© Instagram/patrickjonke
Ein Schreiben einer Hausverwaltung sorgte kurz vor dem Kärntner Landesfeiertag für mächtig Aufregung in Klagenfurt.
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Klagenfurt. Kurz vor dem Kärntner Landesfeiertag sorgte ein Schreiben einer Hausverwaltung in Klagenfurt für Aufregung. Eine Bewohnerin wurde aufgefordert, ihre seit 18 Jahren am Balkon angebrachte Kärnten-Fahne umgehend zu entfernen. Ob Beschwerden vorlagen, ist unklar; laut Verwaltung schränke die Fahne die Sicht der Nachbarn ein und störe das "äußere Erscheinungsbild der gesamten Liegenschaft", da Gegenstände an der Balkonbrüstung untersagt sind. Bei Weigerung drohen weitere Schritte.

Kritik aus der Stadtpolitik

Vizebürgermeister Patrick Jonke (FSP) kritisierte die Entscheidung scharf und betonte, dass das "Bekenntnis zu unserer Heimat" an diesem "Gedenktag" – dem Jahrestag der Volksabstimmung von 1920 – nicht zum Streitfall werden dürfe.

Am 10. Oktober 1920 entschied sich die Mehrheit der Bevölkerung im südlichen Kärnten in einer Volksbefragung dafür, bei Österreich zu bleiben und sich nicht dem damaligen Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen anzuschließen.

In seiner Funktion als Wohnungsreferent stellte Jonke zudem klar, dass es bei städtischen Wohnungen ("Klagenfurt Wohnen") kein pauschales Verbot geben werde: Solange Sicherheit und Rechte anderer gewahrt bleiben, sei das Hissen der Fahne ausdrücklich erwünscht. Er forderte die Hausverwaltung auf, ihre Aufforderung zu überdenken.

Video-Statement vor Ort: "Wie im falschen Film"

Patrick Jonke veröffentlichte auf Instagram ein Video zu dem Vorfall. Dabei steht er mit Herrn P. vor dem Gebäude mit der betreffenden Wohnung und der Kärnten-Flagge, die derzeit für so viel Aufregung sorgt, im Hintergrund am Balkon:

Jonke bezeichnet das Schreiben als "mehr als ein Wahnsinn" und "so etwas habe ich in meinem Leben ja noch nicht gehört". Er fügt hinzu: "So geht es einfach nicht. Das ist unser Landesfeiertag. Für mich ist das unverständlich."

Herr P.: "Ich habe gedacht, ich bin in einem falschen Film. 18 Jahre lang ist die Fahne dort oben gehängt." Der Wohnungsbesitzer, der von der eingeschränkten Sicht betroffen sein soll, wohne nicht in der Wohnung, sagt Herr P. Außerdem pflege er mit ihm ein gutes Verhältnis. Deshalb ist er überrascht über die Beschwerde.