Schule

DAS ändert sich jetzt bei der Matura

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Die Zeugnisnote wird zwar weiter in die Gesamtbetrachtung der Matura einbezogen, doch wird man bei der schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung auch noch eine gewisse Leistung erbringen müssen.
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Die Zeugnisnote wird zwar weiter in die Gesamtbetrachtung der Matura einbezogen, doch wird man bei der schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung auch noch eine gewisse Leistung erbringen müssen. Konkret sprach Bildungsminister Christoph Wiederkehr in einem Doorstep vor dem Ministerrat von 30 Prozent bei beiden Matura-Teilen. Das heißt, die Noten können im Jahreszeugnis noch so gut sein, man wird bei der Matura selbst trotzdem noch etwas leisten müssen.

Abschließende Arbeiten werden gemäß Wiederkehr weiter freiwillig statt einer mündlichen Prüfung angeboten. Die entsprechende Regelung wäre heuer ausgelaufen.

Dass die Prüfungsleistung nun wieder stärker gewichtet und die reformierten Abschlussarbeiten weiter ins Abseits gedrängt würden, sei kein Fortschritt, sondern ein klarer Rückschritt, meinte Grünen-Bildungssprecherin Sigrid Maurer in einer Aussendung. Leistung dürfe nicht alleine davon abhängen, wie jemand an einem einzigen Prüfungstag performe. Genau deshalb sei die 50:50-Gewichtung von Jahresleistung und Maturaprüfung ein ausgewogener und gerechter Ansatz gewesen.

Laptops kommen später

Weiters vom Ministerrat beschlossen wurde, dass - wie diverse Male bereits angekündigt - die kostengünstigen Laptops für Schüler erst in der sechsten statt wie bisher in der fünften Schulstufe ausgegeben werden. Ursprünglich galt dies als kurzfristige Budget-Sanierungsmaßnahme. Nunmehr wird dies auch pädagogisch argumentiert. Es handle sich um einen Teil der Initiativen, Kindern wieder ihre analoge Kindheit zurückzugeben, erklärte Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP).

Die Geräteinitiative nach hinten zu verschieben sei ein Rückschritt und kein Fortschritt. Die Digitalisierung entwickle sich weiter, ob mit uns oder ohne uns, meinte Bundesschulsprecherin Isabella Senk. Stattdessen bräuchte es klare pädagogische Konzepte, verbindliche Regeln für den Einsatz im Unterricht und eine gute Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte.

Ebenfalls im Ministerrat vereinbart wurde eine Maßnahme des Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Diese betrifft die Hochschulen. An diesen müssen künftig Schutzkonzepte etabliert und den Satzungen festgeschrieben werden, wie Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) ausführte. Für Opfer gebe es Hilfesteller, für Täter Sanktionsmöglichkeiten.