Es wird ein unruhiger Herbst für den einstigen Milliardär René Benko, der derzeit im Innsbrucker Gefängnis sitzt. Es stehen wieder Prozesse an. Dem Vernehmen hat das Gericht bereits die Vorladung verschickt.
Ab 22. September soll René Benko sich dann wieder vor Gericht verantworten müssen. Darum geht es:
Der OGH bestätigte den Schuldspruch wegen einer 300.000-Euro-Schenkung an Benkos Mutter rechtskräftig, Benko ist in dieser Sache somit - erstmals - rechtskräftig verurteilt.
Der OGH hob aber den Freispruch im Zusammenhang mit Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen auf. Dieser Teil muss in Innsbruck neu verhandelt werden: einschließlich der Strafhöhe.
Haselsteiner-Stiftung und Jagdgewehre
Zudem hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Juni eine weitere Anklage eingebracht. Sie betrifft einen mutmaßlichen Betrug zulasten der Haselsteiner-Familienstiftung, ein vor Gläubigern verborgenes Jagdgewehr (Wert 80.000 Euro) sowie einen neuen Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs.
Der Privatstiftung sollen insgesamt rund fünf Millionen Euro Schaden entstanden sein. Familien-Patriarch Haselsteiner hatte Benko schon früh als "faktischen Machthaber" des Signa-Imperiums bezeichnet. Der Zusammenbruch der Signa war mit mehr als 10 Milliarden Euro Schadenssumme die größte Pleite der zweiten Republik.
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Der wichtigste Herbst-Termin ist zunächst die Neuauflage jenes Teils des ersten Benko-Prozesses, in dem es um Zahlungen für das Anwesen "Hungerburg" in Innsbruck geht. Das Landesgericht Innsbruck hatte Benko in diesem Punkt zunächst freigesprochen. Der OGH sah das anders.
Auch für Benkos Frau Nathalie haben die Staatsanwälte unangenehme Neuigkeiten. Die WKStA bestätigt einen neuen Ermittlungsstrang gegen René Benko wegen versuchten schweren Betrugs in einem Zivilverfahren. Im Zentrum steht eine Zahlung von zwei Millionen Euro, die René Benko im Jänner 2023 an seine Gattin überwiesen haben soll. Nach dem Verdacht der Staatsanwaltschaft sollte verhindert werden, dass dieses Geld an die Gläubiger zurückfließt. Nathalie Benko sprach von Zusatzunterhalt - eine Schenkung sei es nicht gewesen. Als Beleg soll ein inhaltlich unrichtiges Memorandum vorgelegt worden sein. Benko soll dazu beigetragen und vor Gericht wahrheitswidrig ausgesagt haben, er habe das Dokument selbst verfasst und die Zahlung sei tatsächlich als Unterhalt gedacht gewesen. Abseits der rechtskräftigen OGH-Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung für Benko.