Urteil in Frankfurt
Deep Fakes: Facebook-Konzern haftet für Betrug
Das Landgericht Frankfurt stellte klar: Der Konzern haftet für betrügerische Inhalte, er muss sie künftig schon vor der Veröffentlichung filtern und Werbeeinnahmen daraus offenlegen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Aktenzeichen lautet 2-06 O 234/25. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Grund für den Prozess: Wer auf Facebook oder Instagram "Thomas Kehl" oder "Finanzfluss" sucht, stößt seit 2024 oft nicht auf den echten Ratgeberkanal – sondern auf Kopien. Gefälschte Profile und Anzeigen nutzen Gesicht und Marke des Gründers, locken Nutzer in Chatgruppen und verkaufen dort dubiose Investments. Manche Opfer verloren nach Angaben Kehls hohe fünfstellige Beträge.
Die Richter wiesen die Berufung auf das Haftungsprivileg des Digital Services Act zurück. Weil Algorithmen steuern, welche Werbung sichtbar wird, habe Meta Kontrolle über die Verbreitung – und könne sich nicht darauf zurückziehen, erst nach Hinweis zu löschen.
Meta lehnt das Urteil ab
Das Portal Finanzfluss hat monatelang unter den Deep Fakes auf Facebook gelitten: täglich neue Fakes, teils über Meta-Werbekonten gebucht. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte, und zeitweise war sogar der echte Account gesperrt. Finanzfluss-Gründer Kehl nannte das Urteil einen Schritt gegen Massenbetrug: Die Rechtsprechung müsse sich in diese Richtung entwickeln.
Meta lehnt die Entscheidung ab und prüft nun Rechtsmittel: Man habe bereits Maßnahmen ergriffen und baue KI-Schutz aus. Der Konzern verdient den Großteil seines Umsatzes mit Werbung. Reuters berichtete 2024 über interne Schätzungen, wonach ein erheblicher Anteil – rund zehn Prozent – aus Anzeigen für Betrug und verbotene Produkte stammen könnte. Das Gericht hat diese Zahl nicht festgestellt; es verlangt aber Auskunft über die konkreten Einnahmen aus den Finanzfluss-Fakes – Grundlage für Schadensersatz.