Massive Kritik

Eigenes (!) Justizministerium warnt vor Klagsflut gegen Bablers Medienpaket

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Mehr als 30 überwiegend negative Stellungnahmen sind mittlerweile zum verkorksten Zustellungsgesetz von Andreas Babler eingelangt. Jetzt warnt ihn sogar das SPÖ-Justizministerium vor "vermehrten Rechtsstreitigkeiten".
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Die Ablehnung gegen den völlig verkorksten Gesetzesentwurf zur Zustellförderung von Medienminister Andreas Babler wird immer größer. Am Montag, 31. August, endet die Begutachtungsfrist. Der Babler-Plan sieht vor, ausschließlich Kaufzeitungen, die per Abo bezogen werden, zu fördern und Gratiszeitungen komplett von seiner 22,5-Millionen-Förderung auszuschließen.

Neben der Bundeswettbewerbsbehörde, die vor einer Wettbewerbsverzerrung warnt, da Gratis- und Kaufzeitungen am gleichen Leser- und Werbemarkt tätig sind, haben acht von neun Bundesländern eine negative Stellungnahme gegen das Babler-Gesetz eingebracht.

Justizministerium warnt vor "vermehrten Rechtsstreitigkeiten"

Am Freitag übte nun sogar das SPÖ-Justizministerium (!) Kritik am Gesetzesentwurf für die Zustellförderung. Das Justizministerium warnt in seiner Stellungnahme ausdrücklich vor Klagen gegen das Gesetz. "Sollte es in Zusammenhang mit den Fördermöglichkeiten vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten und in der Folge Gerichtsverfahren kommen, müsste der daraus resultierende budgetäre und personelle Mehrbedarf entsprechend abgedeckt bzw. abgegolten werden." Nachsatz: "Dies sollte in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung festgehalten werden." Sprich: Wenn das Babler-Ministerium das Gesetz trotz aller Bedenken durchpeitscht, müsse man sich im klaren sein, dass eine Klagsflut auf die Republik zukomme.

Grüne: "Monetärer Schwachsinn"

Massive Kritik am Gesetzesentwurf kommt auch von den Grünen: Mediensprecherin Eva Blimlinger schreibt in ihrer negativen Stellungnahme: "Wenn es diesen monetären Schwachsinn schon geben wird, dann ist nicht einzusehen, warum sich dieser auf, wie es in § 1 Abs 1 heißt "Abonnentinnen und Abonnenten in Österreich ausgelieferten Druckexemplare einer Tages- oder Wochenzeitung" bezieht. (...) Warum nicht Gratiszeitungen die zustellt werden - wie zB Regionalmedien, die zu Recht hier ein absolute Ungleichbehandlung beklagen."