Aufreger

Erste Klage und Verstöße gegen Kopftuchverbot

© APA/dpa/Frank Rumpenhorst
Im Osten Österreichs gilt seit Montag das neue Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Parallel dazu gelangte bereits ein erster Aufhebungsantrag an den Verfassungsgerichtshof.
Zur Vollversion des Artikels

Der Schulstart im Osten Österreichs brachte die praktische Umsetzung der neuen Maßnahme an den Schulen mit sich. Lehrkräfte, die das Gesetz exekutieren müssen, blickten dem Start mit Nervosität entgegen. Stichproben an Wiener Standorten zeigen laut verschiedener Medienberichte: Bezirken mit hohem Anteil muslimischer Schülerinnen gab es vereinzelte Regelverstöße.

Vorgehen bei Verstößen an Schulen

An vielen Standorten verständigen Lehrkräfte bei Regelverstößen diskret die Direktion. Das vorgegebene Prozedere sieht Gespräche mit den Betroffenen und den Eltern vor. Wird das Kopftuchverbot weiterhin ignoriert, drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro.

Klage gegen das Kopftuchverbot eingereicht

Auch gibt es jetzt die erste Klage gegen das Verbot, berichtet die "Presse". Wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs am Montagmittag bestätigte, ist ein Antrag auf Aufhebung von § 43a SchUG eingegangen. Die Beschwerde stammt von zwei minderjährigen Schülerinnen aus Niederösterreich und ihrer Mutter. Ein solcher Antrag ist zulässig, sobald die Regelung unmittelbar wirksam geworden ist. Bereits im März wies das Höchstgericht Anträge von fünf Mädchen im Alter zwischen 9 und 12 Jahren sowie deren Eltern ab, da die Bestimmungen vor Schulbeginn noch nicht in Kraft getreten waren.