"Unfassbare Qualen"
Folter-Keller in Wien: Opfer vier Tage lang misshandelt
Am Landesgericht hat am Donnerstag ein Prozess gegen vier Männer im Alter zwischen 23 und 41 Jahren begonnen, die im Herbst 2025 zwei Männer entführt, in ein Kellerlokal in Wien-Wieden verschleppt, dort vier Tage gefangen gehalten und gequält haben sollen. Ihnen wurde unterstellt, sie hätten 100.000 Euro unterschlagen. Die Staatsanwältin sprach eingangs der Verhandlung von einem "Folter-Keller". Die Opfer hätten "unfassbare Qualen über sich ergehen lassen müssen."
Wie die Vertreterin der Anklagebehörde ausführte, gehörten die Angeklagten und ihre Opfer einer auf Phishing-Betrügereien spezialisierten Bande an, die mit ausgespähten Bankdaten und Passwörtern einen immensen Vermögensschaden anrichtete. Dazu sei bei der Staatsanwaltschaft Wien ein umfangreiches Ermittlungsverfahren anhängig. "Wir bewegen uns in einem Milieu mit mafiaähnlichen Strukturen", sagte die Staatsanwältin. Die Angeklagten - vor allem der Älteste, ein massiv vorbestrafter Tschetschene - wären in der Hierarchie weiter oben angesiedelt, die Opfer dagegen "Laufburschen" der kriminellen Vereinigung gewesen.
"Durch und durch kriminell und erbarmungslos"
"Sie sind durch und durch kriminell und erbarmungslos, was den zwischenmenschlichen Zugang betrifft", beschrieb die Anklägerin die zwei Tschetschenen und die zwei Syrer, mit denen sich ein Schöffensenat in den kommenden Wochen auseinandersetzen muss. Einer von ihnen hätte eines der Opfer zum Hauptbahnhof gelockt, wo der Mann mit einer vorgehaltenen Schusswaffe zum Einsteigen in ein Auto gezwungen wurde. Dann sei er zum "Folter-Keller" gebracht worden, wo sich das zweite Opfer bereits gefesselt in einem Lagerraum befand.
Laut Anklage wurden die Festgehaltenen vom 24. bis zum 28. Oktober 2025 malträtiert, indem man sie immer wieder mit Fäusten, Metallketten und Holzstöcken schlug. Auch Waterboarding soll praktiziert worden sein, indem die Köpfe der gefangen Gehaltenen in einen mit Wasser gefüllten Kübel getaucht wurden. Die Opfer hätten Todesängste ausgestanden, betonte die Staatsanwältin: "Es war ein Streit ums Geld. Sie wollten aussteigen. Das hat den anderen Missmut gemacht."
Nach vier Tagen sei das Martyrium beendet worden. Die Angeklagten hätten "aufgehört", die Misshandelten "neu eingekleidet", ihnen "eine Mahlzeit gegeben" und sie danach gehen lassen, legte die Anklagevertreterin dar. Während einer der beiden umgehend die Polizei aufsuchte und Anzeige erstattete, tauchte der zweite Mann unter und konnte von der Polizei bis zum heutigen Tag nicht zu den Vorgängen befragt werden. Die Angeklagten werden vom verfügbaren Opfer - der Mann soll am 10. November als Zeuge vernommen werden -, am Tatort sichergestellten DNA-Spuren und Videomaterial belastet, das auf Handys der Angeklagten gefunden wurde und das die gefesselten Opfer zeigt.
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Angeklagte bekannten sich "nicht schuldig"
Alle vier Angeklagte bekannten sich "nicht schuldig". Der 41-jährige Tschetschene erklärte, man habe am 24. Oktober in dem Kellerlokal, in dem es keinen regulären Publikumsbetrieb gab, einem Mitangeklagten "zum Geburtstag gratuliert". Er sei dann weitergezogen und habe in einer Disco gefeiert. Am nächsten Tag habe er erfahren, dass "irgendwelche Araber in dem Keller sind" und es eine Schlägerei gegeben habe. Er sei hingefahren, habe keine Gewalt wahr-, aber ein Video aufgenommen: "Ich wollte etwas für die Polizei haben, falls etwas passiert." Zwei weitere Tage später habe er "die zwei Araber" noch immer im Keller angetroffen, ihnen "das Blut abgewischt" und sich um sie "gekümmert". Er könne sich die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen nicht erklären.
Zwei Mitangeklagte stellten nicht in Abrede, im Keller gewesen zu sein. Sie hätten aber keine Gewalt ausgeübt. Dafür wären allenfalls ihnen unbekannte Mittäter verantwortlich gewesen. Der vierte Angeklagte versicherte, er habe sich gar nicht am Tatort befunden, sondern ein Opfer zum Hauptbahnhof bestellt, dabei aber "keinen schlechten Gedanken" gehabt. Mit Urteilen ist frühestens am 10. November zu rechnen.