Jetzt greift AK ein

Gastro-Chef zahlt Jungendlichen 2.500 Euro nicht

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Ein 16-Jähriger jobbte in einem Grazer Gastrobetrieb. Nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses fehlten ihm laut "Kleiner Zeitung" rund 2.500 Euro. Auch 20 Überstunden sollen nicht bezahlt worden sein.
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Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, hatte sich der Jugendliche während seiner Schulzeit in einem Grazer Gastrobetrieb etwas dazuverdient. Das Arbeitsverhältnis wurde schließlich einvernehmlich beendet. Doch danach begann der Streit ums Geld.

20 Überstunden noch offen

Insgesamt ging es laut dem Bericht um rund 2.500 Euro. Darin enthalten waren der letzte Monatslohn, anteilige Sonderzahlungen sowie das Entgelt inklusive Zuschlägen für 20 geleistete Überstunden.

Der 16-Jährige fühlte sich um seinen Verdienst gebracht und wandte sich deshalb an die Arbeiterkammer Steiermark.

Ex-Chef ignorierte Zahlungsbefehl

Die Arbeiterkammer forderte den mittlerweile insolventen Betrieb laut "Kleiner Zeitung" auf, die ausstehenden Beträge zu bezahlen. Der ehemalige Arbeitgeber kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach.

Daraufhin wurde geklagt. Doch damit war die Angelegenheit noch immer nicht erledigt: Laut Karin Ladenberger von der AK wurde auch ein gerichtlicher Zahlungsbefehl ignoriert.

Am Ende wurde der offene Betrag schließlich exekutiert.

Auch Arbeitszeiten sorgten für Kritik

Wie die "Kleine Zeitung" weiter berichtet, ging es in dem Fall nicht nur um die ausstehenden Zahlungen. Auch die Arbeitszeiten des Jugendlichen sollen nicht den gesetzlichen Vorgaben für sein Alter entsprochen haben.

Zudem sollen ihm Pausen, die gesetzlich vorgeschrieben gewesen wären, nicht gewährt worden sein.

AK spricht von keinem Einzelfall

Karin Ladenberger von der Arbeiterkammer Steiermark bezeichnete das Schicksal des 16-Jährigen als keinen Einzelfall.

Ähnliche Beschwerden gebe es demnach auch bei Lehrlingen, Pflichtpraktikanten und Nebenjobbern – und zwar in unterschiedlichen Branchen.

Der Fall aus Graz zeigt damit, wie schnell es bei jungen Arbeitnehmern zu Streit über Bezahlung, Arbeitszeiten und Pausen kommen kann. Die Arbeiterkammer bietet Betroffenen Unterstützung bei solchen Problemen.