Seit Sonntag, dem 1. November, greift auf EU-Ebene eine neue Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwei Euro. Das Entscheidende dabei: Dieser Betrag wird nicht pauschal für die gesamte Sendung fällig, sondern pro einzelner Warenposition bzw. Produktgruppe (wie beispielsweise Schuhe, Pullover oder Stifte).
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Diese Abgabe ergänzt das bereits seit Juli bestehende Regelwerk: Damals wurde eine Zollabgabe von drei Euro pro Warengruppe eingeführt und zugleich die bisherige Zollfreigrenze für Sendungen unter einem Warenwert von 150 Euro komplett gestrichen. Damit fallen nun pro Warenkategorie in Summe fünf Euro an Gebühren an.
Konkretes Rechenbeispiel des EU-Rates
Wie sich die kumulierten Abgaben in der Praxis auswirken, verdeutlicht eine offizielle Modellrechnung des Rates der EU:
- Inhalt der Sendung: Ein Paket enthält zwei Spielzeuge, einen Wollmantel sowie drei Flaschen Shampoo.
- Anzahl der Warengruppen: Das Paket umfasst exakt drei unterschiedliche Kategorien (Spielzeug, Bekleidung, Kosmetik).
- Fällige Zollabgaben: Nach der Juli-Regelung werden für die drei Kategorien bereits 9 Euro Zollgebühren fällig (3 x 3 Euro).
- Zusätzliche Bearbeitungsgebühr: Durch den 1. November kommen noch einmal 6 Euro (3 x 2 Euro) hinzu, wodurch die Gesamtabgabe für diesen Einkauf auf 15 Euro anwächst.
Offiziell sind Online-Händler und Importeure zur Entrichtung verpflichtet. Branchenexperten wie Stephan Tromp vom Handelsverband Deutschland (HDE) betonen jedoch, dass die Unternehmen diese zusätzlichen Kosten direkt an die Endkunden weiterreichen dürften.
Verbraucherschützer schlagen Alarm: Teils versteckte Aufschläge
Untersuchungen der Verbraucherzentralen zeigen, dass manche Plattformen die Abgaben sogar nutzen, um verdeckt abzukassieren. Laut Handelsexpertin Ann-Katrin Hamacher vom Bundesverband der Verbraucherzentralen verlangen einige Händler für die im Juli eingeführte Zollabgabe mehr als die vorgeschriebenen drei Euro pro Warenkategorie von den Kunden, "was praktisch ein Zusatzgewinn für das Unternehmen wäre". Konsumenten wird daher dringend geraten, Endpreise vor dem Klick auf den Kauf-Button genau zu vergleichen.
Gigantische Paketflut: Erste Erfolge der EU-Strategie
Hintergrund des Brüsseler Vorgehens ist die enorme Flut an Sendungen: Allein im Jahr 2025 bearbeitete der EU-Zoll sechs Milliarden Pakete von Online-Händlern – 90 Prozent davon stammten direkt aus China. Die EU führt dafür drei gravierende Problemfelder an:
- Unlauterer Wettbewerb: Heimische europäische Händler werden durch subventionierte Billigpreise und Gratisversand an die Wand gedrückt.
- Sicherheitsrisiken: Zahlreiche Billigimporte erfüllen europäische Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsstandards nicht.
- Umweltbelastung: Millionenfache Kleinsendungen verursachen immense Verpackungsmüll-Berge und CO2-Belastungen im Flugtransport.
Die bisherigen Maßnahmen zeigen Wirkung: Nach Angaben der EU-Kommission ging die Zahl der in die EU eingeführten Kleinpakete zwischen Juli und September bereits um 60 Prozent zurück. Dennoch erreichen nach wie vor täglich rund fünf Millionen Pakete europäische Verteilerzentren. Die EU-Zollbehörden betonen, dass sich die Geschäftsmodelle der asiatischen Plattformen stetig anpassen und abschließende Schlussfolgerungen über die langfristige Wirkung noch verfrüht seien.