Erben gesucht
Grüne wollen Milliarden von verlassenen Bankkonten
In Deutschland wollen nun die Grünen das ungenützte Geld von inaktiven Bankkonten nehmen. Damit möchte die Partei soziale Projekte und gemeinnützige Organisationen finanzieren. Einen derartigen Antrag möchten die Grünen nun in den Bundestag einbringen.
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Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa erklärte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Beck: "Wir legen einen pragmatischen zusätzlichen Weg vor, sozialen Zusammenhalt und Innovationen zu stärken, und zwar ganz ohne den Haushalt zu belasten."
Banken suchen nach Erben
Dabei sollen sogenannte nachrichtenlose Konten verwendet werden. Nachrichtenlose Konten sind Bankguthaben, Sparbücher oder Wertpapierdepot-Konten, zu denen die Bank den Kontakt zum Kunden verloren hat und nicht mehr wiederherstellen kann. Der Fall tritt ein, wenn etwa der Besitzer verstorben ist und dessen Erben nichts von dem Konto wissen.
Laut dem Gesetzesentwurf aus Niedersachsen verfügen die verwaltenden Kreditinstitute über begrenzte Möglichkeiten zur Ermittlung des gesuchten Erben. Die Ermittler könnten keine Informationen über das familiäre und örtliche Umfeld haben, wodurch die Ermittlung noch zusätzlich erschwert oder sogar unmöglich wird.
Grünen schlagen mögliche Fristen vor
Um den gefragten Erben zu finden, müssen Kreditinstitute entweder erheblichen Aufwand betreiben oder sie sind auf Zufälle angewiesen. Wenn kein Erbe gefunden werden kann, dann muss die Bank den Konto- und Depotvertrag trotzdem fortführen. Für die Kreditinstitute ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Wie die Grünen in ihrem Antrag angeben, bleiben so mehrere Milliarden Euro einfach ungenutzt. Auch die CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, das Problem zu lösen. Die Grünen schlagen vor, die Konten nach zehn Jahren ohne nachgewiesenen Kundenkontakt als nachrichtenlos gelten zu lassen. Bei einem nachgewiesenen Todesfall soll die Frist bei drei Jahren liegen. Wenn bis dahin kein Erbberechtigter gefunden werden kann, dann sind die Banken dazu verpflichtet, dieses Konto zu melden.
Das Geld soll nach der erfolglosen Suche in einen Fonds übertragen werden. Damit sollen soziale Projekte und gemeinnützige Träger finanziert werden. Auch nach der abgelaufenen Frist haben die Eigentümer und Erben einen Anspruch auf das Geld. Wer seine Berechtigung später nachweisen kann, der würde das Geld wieder vollständig zurückerhalten.