Kehle aufgeschlitzt

Häftling brutal getötet: War Täter psychisch krank?

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Die furchtbare Bluttat in der Justizanstalt Klagenfurt sorgt für Aufregung.
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Der nächste Fall eines toten Häftlings in einer Justizanstalt erschütterte derzeit Österreich. Ein erst 17-Jähriger mit psychischen Auffälligkeiten soll in der Nacht auf auf Dienstag, den 1. September, in einer Zweier-Zelle in der Jugendabteilung der Justizanstalt Klagenfurt seinen Mithäftling brutal umgebracht haben

Nach einer handfesten Auseinandersetzung soll der junge Insasse seinen Kontrahenten, einen Albaner, zuerst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und danach mit einer Einwegrasierklinge dem 17-Jährigen die Kehle durchgeschnitten haben.

Erst in der Früh wurde das Opfer von Gefängnis-Wärtern entdeckt. Für den jungen Häftling kam leider jede Hilfe zu spät.

"Er ist zum Mordvorwurf geständig“, teilte Christian Pirker, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt nach einer Einvernahme des Tatverdächtigen mit.

Der 17-Jährige sitzt seit 7. August im Normalvollzug der Kärntner Justizanstalt - weil er Familienmitglieder mit dem Tod bedrohte haben soll, zudem wird ihm versuchte Brandstiftung vorgeworfen. Wegen Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr wurde die U-Haft verhängt. Das spätere Opfer war in Strafhaft.

Angehörige mit Tod bedroht

Besonders brisant: Der Mordverdächtige soll in Bezug auf die vorgeworfenen Delikte psychische Auffälligkeiten gezeigt haben.

Deshalb wurde kurz nach seiner Inhaftierung ein psychiatrischer Experte mit dem Erstellen eines Gutachtens beauftragt. Dieses lag laut Pirker zum Tatzeitpunkt allerdings noch nicht vor. Geprüft wird die Gefährlichkeit und Zurechnungsfähigkeit des 17-Jährigen. Trotzdem war der Tatverdächtige im Normalvollzug untergebracht - auf engstem Raum zusammen mit dem späteren Todesopfer.

Hier waren die beiden Häftlinge utnergebracht. © APA/WOLFGANG JANNACH

Die reguläre Haftverlängerung würde am 24. September beschlossen werden. Doch bei entsprechendem Gutachten würde gegebenenfalls eine Unterbringung im Raum stehen. Erst bei Fertigstellung des Gutachtens könnte diese von der Staatsanwaltschaft beantragt werden.

Die Volksanwaltschaft hat mittlerweile ein Prüfverfahren eingeleitet. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie frühzeitig auf Hinweise auf eine psychische Beeinträchtigung reagiert wurde und ob eine besondere Unterbringung notwendig gewesen wäre.

Nach dem Tod eines Häftlings (30) in der Justizanstalt Hirtenberg im Dezember 2025 kam eine von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eingesetzte Kommission zu dem Schluss, dass es im Strafvollzug beim Umgang mit psychisch beeinträchtigten Insassen systemische Defizite gibt. Der 30-Jährige wäre damals fehlplatziert gewesen und hätte in eine Unterbringung gehört.