Bundesstaatsanwalt

Justiz-Knall: Darauf einigt sich die Regierung jetzt

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Weisungsfreies Dreierkollegium ersetzt Justizministerin als Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften
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Die Dreierkoalition hat sich bezüglich der Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt. Die Details werden heute, Montag, um 12.30 Uhr präsentiert, teilte das Justizministerium mit. Zuletzt wurde noch um Details gerungen. Geplant ist ein Übertragen der Weisungsspitze von der Justizministerin bzw. dem Justizminister an eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde, die aus einer kollegialen Dreierspitze bestehen soll.

Auf die Bundesstaatsanwaltschaft haben sich ÖVP, SPÖ und NEOS in ihrem Regierungsprogramm verständigt. Zur Umsetzung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grünen. Erstere hatte sich in der Vergangenheit ablehnend gezeigt.

Als Justizministerin der Vorgängerregierung hat auch die grüne Abgeordnete Alma Zadić über das Vorhaben verhandelt. Sie forderte in der ORF-Sendung "Hohes Haus" am Sonntag, dass die Bundesstaatsanwaltschaft von der Parteipolitik unabhängig sein muss. Hier sei man sich mit der ÖVP nicht einig geworden. Die Bundesstaatsanwälte müssten aus der Justiz kommen, von einer unabhängigen Kommission bestellt und nicht von den Parteien ausgesucht werden. Die Zustimmung machte sie vom konkreten Entwurf abhängig.

Bisher Ministerium an der Spitze

In Österreich sind die Staatsanwaltschaften in einer hierarchischen Über- und Unterordnung organisiert, an deren Spitze das Justizministerium steht. Die Kette verläuft von den einzelnen Staatsanwaltschaften auf lokaler Ebene hinauf zu den vier Oberstaatsanwaltschaften, welche die Fachaufsicht führen und Weisungen an die untergeordneten Behörden erteilen können. Die Letztverantwortung und das oberste Weisungsrecht liegen derzeit noch bei der Justizministerin. Um politische Einflussnahme in sensiblen Verfahren zu verhindern, ist der weisungsfreie und unabhängige Weisungsrat zwischengeschaltet. Die Justizministerin muss dieses Gremium bei geplanten Weisungen zur Sachbehandlung, Verfahren gegen oberste Staatsorgane oder bei außergewöhnlichem öffentlichem Interesse zwingend um eine Stellungnahme bitten, bevor eine rechtsgültige, schriftlich zu begründende Weisung das nachgeordnete System durchläuft.