Schüler-Demo

Kopftuch-Verbot: Schon 87 Anzeigen

© APA/GEORG HOCHMUTH
Der Großteil der Anzeigen und Eltern-Gespräche wurden vom Bildungsministerium aus Wien gemeldet.
Zur Vollversion des Artikels

Wien. Seit diesem Schuljahr dürfen Mädchen bis 14 am Schulgelände kein Kopftuch mehr tragen. Tun sie es dennoch, werden sie von Lehrkräften an das Verbot erinnert; bei weiteren Verstößen folgt ein Gespräch mit den Eltern in der Direktion. Nächste Eskalationsstufe ist ein Termin in der Bildungsdirektion, 252 gab es seit Schulstart. 87 Mal folgten Anzeigen, weil Mädchen weiter verhüllt in die Schule kamen. SPÖ-Jugendorganisationen haben am Freitag gegen das Verbot protestiert.

Organisiert wurden die Demos von den SPÖ-Vorfeldorganisationen Sozialistische Jugend, Aktion kritischer Schüler_innen (AKS) und den Roten Falken gemeinsam mit kommunistischen Jugendorganisationen und der Initiative "Schule brennt". In Wien kamen mehrere Hundert zum "Schulstreik" gegen das Kopftuchverbot, auch in anderen Bundesländern wurde zum Protest gegen "Rassismus, Sexismus und Militarisierung" aufgerufen. Dementsprechend breit war das Themenspektrum: Neben Kritik am Kopftuchverbot ("Digga, Hände weg von den Köpfen der Girls") gab es auch Forderungen nach "Geld für Bildung" statt für Banken oder auch Bomben. Man wolle Schulen, die Mädchen stärken und nicht über die Köpfe der Mädchen bestimmen, forderte eine AKS-Vertreterin mit Kopftuch bei ihrer Ansprache. Andere Redner gaben sich kampfeslustig und forderten etwa weitere Protestaktionen, um das Kopftuchverbot zu Fall zu bringen.

Die bei weitem meisten Verstöße dagegen wurden vom Bildungsministerium aus Wien gemeldet: Hier gab es mit Stand vom 8. Oktober 210 Gespräche in der Bildungsdirektion. In 53 Fällen setzte es wegen weiterer Verstöße Anzeigen bei der Bezirksverwaltungsbehörde, die Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro verhängen kann - und das auch mehrfach. In Wien ist die Zahl der potenziell vom Kopftuchverbot betroffenen Mädchen vergleichsweise groß, in der Bundeshauptstadt hatten im vergangenen Schuljahr vier von zehn Kindern und Jugendlichen ein islamisches Glaubensbekenntnis.

Keine besonderen Häufungen

Die übrigen Bundesländer meldeten bisher gar keine (Burgenland) oder nur wenige Gesprächstermine in der Bildungsdirektion, Anzeigen gab es dafür verhältnismäßig oft - entweder, weil es mehrfache Anzeigen gab, oder die Eltern gar nicht zum Gespräch gekommen sind. Die meisten waren es in Niederösterreich (elf Anzeigen, neun Gespräche), gefolgt von Salzburg (neun bzw. vier), der Steiermark (sieben bzw. zehn), Oberösterreich (vier bzw. sechs) und Vorarlberg (drei bzw. sieben). In Kärnten und Tirol ist noch keine einzige Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde gegangen, Gespräche in der Bildungsdirektion gab es dort lediglich in zwei bzw. vier Fällen.

Eine auffällige Häufung bei Verstößen nach bestimmten Standorten gibt es dabei nicht, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Ressort. Auch an islamischen Schulen, wo es mehr potenziell vom Kopftuchverbot betroffene Mädchen gibt, halte sich die überwiegende Mehrheit an die neue Regel. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden mit der Umsetzung. "Die Zahlen der Verstöße gegen das Kopftuchverbot zeigen, dass die allermeisten Schülerinnen und Schüler sowie Eltern kooperativ sind, und die Aufklärung vor dem Inkrafttreten gut funktioniert hat." Die Gespräche mit den Eltern nach einem Verstoß würden "größtenteils erfolgreich verlaufen". Wo es trotzdem weitere Verstöße gibt, würden entsprechende Verwaltungsstrafen ausgesprochen, betonte Wiederkehr in einer Stellungnahme.

Das aktuelle Kopftuchverbot bis zur Religionsmündigkeit bis 14 Jahren ist bereits der zweite Versuch, das Verhüllen an den Schulen einzuschränken. Im Herbst 2019/20 war unter Schwarz-Blau ein Kopftuchverbot nur an den Volksschulen eingeführt worden. Es wurde allerdings nach etwas mehr als einem Jahr vom VfGH aufgehoben mit dem Argument, dass eine nur auf Muslime abzielende Regelung nicht mit der religiösen Neutralität des Staates vereinbar sei. Auch die Neuregelung wurde bereits vor den VfGH gebracht, eine Entscheidung ist für das erste Halbjahr 2027 angekündigt.