Nach Scheidung
Mann stellt riesigen Mittelfinger vor das Haus seiner Ex
Eine Trennung verläuft in den seltensten Fällen harmonisch, doch dieser Rosenkrieg setzt völlig neue Maßstäbe im Nachbarschaftsrecht. Nach der rechtskräftigen Scheidung zog Alan Markovitz keineswegs in die Ferne, um Abstand zu gewinnen. Stattdessen investierte der wohlhabende Unternehmer gezielt in die Immobilie unmittelbar neben dem Anwesen seiner ehemaligen Gattin.
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Auf der dortigen Terrasse ließ er in weiterer Folge eine monumentale Bronzeskulptur errichten. Das Kunstwerk ragt rund 3,6 Meter (12 Fuß) in die Höhe und zeigt unmissverständlich eine Hand mit ausgestrecktem Mittelfinger. Die gigantische Skulptur ist exakt so ausgerichtet, dass der Blick aus den Fenstern der früheren Lebensgefährtin direkt auf die obszöne Geste fällt.
7.000 Dollar und Flutlicht für die ewige Botschaft
Die Anfertigung und Aufstellung des bizarren Objekts ließ sich der Bauherr einiges kosten. Rund 7.000 US-Dollar flossen in die Produktion der massiven Bronzefigur. Damit die provokante Skulptur auch nach Sonnenuntergang ihre Wirkung nicht verfehlt, wurde zusätzlich eine aufwendige Lichtanlage installiert.
- Die Kosten: Rund 7.000 US-Dollar für die maßgefertigte Bronzearbeit
- Die Dimensionen: Eine Höhe von rund 3,6 Metern (12 Fuß) direkt auf dem Terrassendeck
- Die Ausrichtung: Frontal auf das Nachbarhaus und die Wohnräume der Ex-Partnerin
- Die Beleuchtung: Starke Scheinwerfer strahlen die Geste die gesamte Nacht hindurch an
Sobald die Dämmerung hereinbricht, setzen kräftige Flutlichter den Mittelfinger in Szene. Für die Bewohnerin des Nachbarhauses sowie eventuelle Gäste gibt es dadurch zu keiner Tages- oder Nachtzeit ein Entkommen vor dem Anblick.
Weltweite Reaktionen auf den bizarren Nachbarschaftsstreit
Die Aktion sprach sich rasch herum und entwickelte sich binnen kürzester Zeit zu einem viralen Phänomen. Zahlreiche Medien griffen den Vorfall auf, und Passanten blieben regelmäßig stehen, um Fotos von der ungewöhnlichen Garteninstallation anzufertigen. Markovitz selbst betonte in Stellungnahmen, dass die Aktion keineswegs auf Hass beruhe, sondern vielmehr ein persönliches Statement darstelle.
Rechtlich gestaltete sich die Situation für die Betroffene kompliziert. Da die Skulptur auf privatem Grund steht und die örtlichen Bauvorschriften für Terrassenelemente im Rahmen blieben, erwiesen sich behördliche Handhaben als äußerst schwierig.
Ein teurer Schlusspunkt ohne Worte
Statt jahrelanger Rechtsstreitigkeiten wählte der Unternehmer diesen kostspieligen und unkonventionellen Weg der Auseinandersetzung. Ohne ein einziges Wort mit seiner Ex-Frau wechseln zu müssen, schuf er eine dauerhafte visuelle Botschaft. Ob die Statue dauerhaft an Ort und Stelle verbleibt oder die Behörden letztlich doch einschreiten, bleibt vorerst offen.