Streit um Mercosur

Mercosur: Import aus Brasilien ausgesetzt

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Das häufig diskutierte Mercosur-Abkommen sorgt wieder für Aufregung. Immer wieder wurde der hemmungslos scheinende Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung der Mercosur-Staaten kritisiert. Antibiotika, die durch die tierischen Produkte in den menschlichen Körper gelangen und langfristig zu Antibiotika-Resistenzen führen können. Befürworter des Abkommens versicherten Auflagen und strenge Kontrollen. Die braucht es nun auch.
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Brasilien – eines der Mercosur-Staaten und gleichzeitig einer der wichtigsten Rindfleischlieferanten Europas – hat die Kontrollen nicht bestanden. Die EU hat Brasilien von der Liste jener Länder ausgeschlossen, die ausreichende Garantien für die Einhaltung bestimmter EU-Vorschriften vorgelegt haben. Daher stoppte die EU mit 3. September Importe aus Brasilien. Die Kommission betonte allerdings, Brasilien bleibe ein wichtiger EU-Partner. Sobald die Einhaltung der Anforderungen nachgewiesen sei, könnten die Exporte wieder aufgenommen werden. Die brasilianische Regierung bezeichnete die Handlung als überraschend und protektionistisch. Die Maßnahme sei vor allem gesetzt worden, um heimische Landwirtschaften zu schützen.

„FAIRE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN"

Auch in Österreich beschäftigt die Frage, unter welchen Bedingungen Agrarprodukte aus Drittstaaten auf den europäischen Markt kommen, seit Wochen die Politik. Der Nationalrat nahm mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ einen Entschließungsantrag für "faire Wettbewerbsbedingungen" und wirksame Importkontrollen für Agrarerzeugnisse aus Drittstaaten an: ein breiter politischer Konsens für schärfere und wirksame Kontrollen bei Agrarimporten im Mercosur-Kontext.

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ANFRAGE AN TOTSCHNIG

Albert Royer, FPÖ-Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat, brachte am 12. Juni 2026 eine umfangreiche parlamentarische Anfrage an Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ein mit dem Titel: „Hormon-Fleisch aus Brasilien".

Darin stellte Royer Fragen zu Antibiotika, Hormonen, Kontrollen, Mercosur und der zeitlichen Lücke bis zum EU-Importstopp.

Totschnig beantwortete die Anfrage am 12. August 2026. Aus der Anfragebeantwortung geht Folgendes hervor:

Der Anstieg von Importen soll zu weiteren Untersuchungen mit Schutzmaßnahmen führen. Die EU-Kommission überwacht die Einfuhren von Rindfleisch, Geflügel und Zucker laufend und legt dem EU-Parlament und dem Rat mindestens alle sechs Monate einen Überwachungsbericht vor, in welchem sie die Auswirkungen der Einfuhren sensibler Erzeugnisse bewertet. Steigen die jährlichen Einfuhren gegenüber dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre um mehr als fünf Prozent und liegen die Einfuhrpreise zugleich mindestens fünf Prozent unter den Preisen in der EU, ist eine Untersuchung mit möglichen Schutzmaßnahmen einzuleiten.

FOLGEN FÜR HEIMISCHE LANDWIRTSCHAFT

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Mit welchen konkreten Auswirkungen auf die heimische Landwirtschaft, insbesondere auf die Rinderhaltung, ist durch das Mercosur-Abkommen zu rechnen? Das Landwirtschaftsministerium meint dazu, dass die vereinbarten Importkontingente erst schrittweise umgesetzt werden. Konkret heißt es: „Bei Rindfleisch erfolgt die vollständige Einführung über einen Zeitraum von fünf Jahren. Unmittelbare Auswirkungen des Abkommens sind daher derzeit noch nicht verlässlich messbar. Vertreterinnen und Vertreter der Branche rechnen mit zusätzlichem Preisdruck. Eine belastbare Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen wird erst nach vollständiger Umsetzung der Rindfleischkontingente, somit frühestens ab dem Jahr 2033, möglich sein."

TIERWOHL: ÖSTERREICH vs. MERCOSUR-STAATEN

Neben den möglichen Auswirkungen auf die heimische Landwirtschaft geht es aber auch um die Frage, unter welchen Bedingungen importierte landwirtschaftliche Produkte überhaupt auf den europäischen Markt gelangen. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig bestätigt selbst, dass bei Umwelt-, Tierwohl- und weiteren Produktionsstandards nicht in allen Bereichen eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen den Anforderungen an die europäische Landwirtschaft und den Produktionsbedingungen in Drittländern besteht. Das Landwirtschaftsministerium setze sich daher auf europäischer Ebene für eine stärkere Angleichung der Produktionsstandards für importierte Erzeugnisse ein. Die EU-Kommission hat in ihrer „Vision für Landwirtschaft und Ernährung" eine stärkere Angleichung der Produktionsstandards für importierte Erzeugnisse angekündigt, insbesondere in den Bereichen Tierschutz und Pflanzenschutzmittel. Dabei sollen bei der Ausgestaltung von Handelsbeziehungen und Marktzugängen die innerhalb der EU geltenden höheren Sozial-, Tierwohl-, Klima- und Umweltstandards stärker berücksichtigt werden.

Maßnahmen dazu sind wirksame Importkontrollen und verlässliche Rückverfolgbarkeit.

HERKUNFTSKENNZEICHNUNG

Eine weitere Maßnahme, die für eine Angleichung der Produktionsstandards sorgen soll, ist die Einführung transparenter Herkunfts- und Qualitätskennzeichnung. Nähere Informationen zu den Lebensmitteln in der Gastronomie oder in verarbeiteten Produkten können Kaufentscheidungen beeinflussen.

Das Landwirtschaftsministerium antwortet auf die parlamentarische Anfrage dazu, dass auf nationaler Ebene derzeit Gespräche für die Umsetzung einer schrittweisen Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gastronomie geführt werden. Ziel ist mehr Transparenz für Gäste und eine bessere Sichtbarkeit regionaler Produkte. In der Gemeinschaftsverpflegung wie Großküchen und Kantinen muss die Herkunft von Fleisch, Milch und Ei bereits seit dem 1. September 2023 verpflichtend angegeben werden. Auf unsere Frage, ob mit der Herkunftskennzeichnung auch eine Haltungskennzeichnung einhergehen wird, antwortete Totschnig, dass Konsument:innen daran derzeit kein Interesse hätten. Sie wären nicht bereit, für mehr Tierwohl mehr Geld zu bezahlen, weswegen eine Haltungskennzeichnung nicht sinnvoll wäre.