Snapchat-Date

Mord aus Schwulenhass: Waren Drogen im Spiel?

© zVg, Facebook
Kaum hat der 18-Jährige eine anwaltliche Vertretung, wird seine erste Aussage zum Motiv unter den Tisch gekehrt und der Zug läuft in Richtung Unzurechnungsfähigkeit.
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NÖ, Wien. Seit Samstag sitzt der Sohn einer ungarischen Familie, die im Haus direkt neben dem Tatort im Siedlungsgebiet Dirnelwiese in Langenzersdorf wohnt, in Untersuchungshaft. Gegenüber der Polizei hatte der 18-jährige Ex-Taekwondokämpfer, Trial-Freak und Lehrling als Einzelhandelskaufmann  mit Schwerpunkt Baustoffen, sich geständig gezeigt und als Motiv angegeben, dass er Schwule hassen würde.

Wie berichtet soll H.P. (Name der Redaktion bekannt) einen Wiener, den er über Snapchat kennengelernt hatte, bei einem Date im Nachbarhaus - auf das der junge Mann als Housesitter aufpasste, während die Besitzer auf Segelurlaub sind - mit Händen und Füßen zu Tode geprügelt haben. Sein Opfer Akhil Victor G.  (29), war ein bekennender Homosexueller, der sich auf sozialen Medien bildreich präsentierte.

Astrid Wagner hat die Verteidgung des 18-jährigen Ungarn übernommen. © ÖSTERREICH/ Artner

Der Verdacht, der von Anfang an auf dem Tisch lag: Der 18-Jährige dürfte den Online-Bekannten in einen Hatecrime-Falle gelockt haben - wobei nicht ausgeschlossen ist, dass der Angreifer Mitglied der Homo- und Pädo-Hunter-Szene ist. Kaum anders ist es zu erklären, dass ein vermeintliches Liebes-Date derart blutig eskalierte, wenn man die Erstverantwortung, dass der Totschläger Homosexuelle hasst,  nicht außer Acht lässt.

Starverteidigerin Astrid Wagner, die den Fall übernommen hat, kommt nach einem Treffen mit ihrem Mandanten in der Justizanstalt Korneuburg prompt mit einer neuen Verantwortung daher, dass ihr Mandant bei der Tat möglicherweise nicht zurechnungsfähig war: Demnach soll der Mordverdächtige zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Ecstasy gestanden und im Drogenrausch gehandelt haben. Von Seiten der Ankläger war dazu bis jetzt noch kein Wort gefallen - eine toxikologische Untersuchung sowohl von Blut des Täters als auch des Opfers wird Klarheit bringen.

Denn möglich ist auch, dass beide Suchtgift zu sich genommen haben - das Opfer, um die Sexualität zu steigern, den Täter dagegen nur augenscheinlich aus demselben Grund, im Endeffekt aber, um sich auf andere Art völlig zu enthemmen und das Hassverbrechen durchzuziehen.

Denkbar auch, dass der Jüngere erst bei dem Date realisierte, dass er doch (selbst) nicht schwul ist. Und dann explodierte.

Es gilt die Unschuldsvermutung.